Räucherstäbchen bei indilaya.de
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07. Juni 2011
Man könnte das Verfahren beispielsweise dazu einsetzen, um Konzertmitschnitte mit iOS-Geräten per Fernbedienung zu verhindern. Der Musikindustrie, die Konzertmitschnitte in erster Linie als Beeinträchtigung ihrer Geschäfte sieht, würde dem Einsatz dieses Verfahrens sicher begeistert zustimmen. Doch man sollte nicht den (beliebten) Fehler machen, aus der Existenz dieses Patentantrags auf eine zwangsläufig erfolgende Bewilligung durch das Patentamt zu schließen, oder gar auf konkrete Einsatzpläne Apples.
Der Einsatz als "Jammer" für Konzertmitschnitte wäre zunächst einmal nur eine Anwendungsmöglichkeit. Der von Patently Apple beschriebene Antrag erwähnt aber beispielsweise auch die Möglichkeit, Text- oder Audio-Informationen zu übertragen. Ein einfaches Beispiel dafür wäre der Museumsbesuch, bei dem das Foto eines dort ausgestellten Artefakts automatisch um Informationen über den geschichtlichen Zusammenhang ergänzt wird.
Das allerdings nur, wenn der Museumsbesucher für dieses Foto eine geeignete Kamera benutzt. Eine Einschränkung, die allerdings auch den Einsatz als Infrarot-Jammer bei Konzerten betrifft. Und gerade in diesem Zusammenhang muss man auch die Akzeptanz solcher Verfahren berücksichtigen. Denn was würden die mit iPhonse bewaffneten Besucher eines Konzerts wohl dazu sagen, wenn ihren Geräten die Erstellung eines Mitschnitts verwehrt wird, wenn gleichzeitig die Besitzer eines billigen Foto-Handys ungehindert filmen und fotografieren dürfen?
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