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16. Juni 2011
Die von der Bürgerrechtsbewegung EFF gegen den Rechtedurchsetzer Righthaven eingeschlagene Prozessstrategie hat sich bewährt. Der Richter in dem aktuell verhandelten Verfahren hat ebenso wie EFF erkannt, dass Righthaven von seinem eigentlichen Auftraggeber, dem Verlag Stephens Media, lediglich das Recht erhielt, Urheberrechtsverletzungen gerichtlich zu verfolgen.
Was sich trocken wie eine Scheibe altes Brot anhört, wird vor allem amerikanische Blogger entzücken. Denn was Righthaven in den letzten Monaten praktizierte, war eine ernsthafte Bedrohung für jeden Online-Autoren, der Zeitungen oder Zeitschriften zitiert.
Im aktuellen Fall wurde beispielsweise das Polit-Forum Democratic Underground vor Gericht gezerrt, weil einer seiner Nutzer einen Text aus dem Las Vegas Review-Journal von Stephens Media auszugsweise zitiert und dabei auch noch die Quelle sowie einen Link auf den vollständigen Text angegeben hatte. Wie in früheren Fällen, erklärte Righthaven auch hier, die Rechte an diesem Text vom Verlag erhalten zu haben. Weshalb man nun als Rechteinhaber legitimiert sei, gegen diese schamlose Urheberrechtsverletzung zu klagen.
Ein Vorgang, der nach amerikanischem Recht durchaus möglich wäre und auch von anderen unterbeschäftigten Juristen zum Geschäftsmodell ausgebaut werden könnte. So schien es jedenfalls zunächst. Doch die Tücke steckt wie immer im Detail.
Während sich die Gerichte in einigen früheren Fällen mit der angeblichen Rechteübernahme zufrieden gaben, bohrten die Anwälte von Democratic Underground in diesem Fall nach und erhielten von Stephen Media zur Bestätigung der Ansprüche Einblick in ein strategisches Papier ("Strategic Alliance Agreement") das der Zusammenarbeit mit Righthaven zugrunde liegt. Dieses Papier enthielt jedoch Zündstoff, denn der Verlag war so sehr auf den Schutz und Behalt seiner eigenen Urheberrechte bedacht, dass er dem Rechtedurchsetzer tatsächlich nur das Recht gewährte, gegen Rechtsverletzer zu klagen.
Eine hübsche Konstruktion, die leider den Nachteil hat, dass sie vom Gericht als nichtig angesehen wird. Denn Righthaven hatte sich dem Gericht nicht als eine Art Inkassobüro für Urheberrechtsvergehen vorgestellt, sondern als Rechteinhaber. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich auch die weitere Argumentation der Kläger zum Bumerang. Denn Righthaven wies darauf hin, dass auch andere Richter des Gerichtsbezirks bereits im Sinne der Kläger entschieden haben. Ein Argument, das der Vorsitzende Richter als "im besten Falle unredlich" bezeichnet. Denn auch er hat bereits in anderen Fällen im Sinne Righthavens geurteilt, ohne die Hintergründe des Strategieabkommens zu kennen. Was nun möglicherweise zu Fortsetzungen früherer Verfahren führt.
Die Klage gegen Democratic Underground jedenfalls kann jetzt als verloren gelten. Und auch mit anderen Klagen gegen weitere Zitat-Piraten dürfte Righthaven keinen Blumentopf mehr gewinnen können. Das auf den ersten Blick neuartige und unschlagbare Vorgehen der beiden Partner ist gescheitert, weil der Verlag auf das Urheberrecht an den Texten und Bildern nicht wirklich verzichten wollte. Hätte er es getan, dann müssten die amerikanischen Blogger weiterhin diese juristische Ausbeutungsmaschinerie fürchten. Doch ein Weitergabe der Rechte käme einem Verzicht auf die Kronjuwelen der Verlage gleich. Daher wird diese Masche wohl keine Zukunft haben.
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