Räucherstäbchen bei indilaya.de
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22. Juni 2011
Der Stromanbieter war demnach aufgrund eines Stromausfalls von 0,7 Sekunden für den Datenverlust auf einem Gerät im Haushalt des Klägers verantwortlich. Womit sich einige wichtige Fragen anschließen. Zum Einen wäre es interessant zu wissen, ob solche Datenverluste auch dann vom Stromversorger gezahlt werden müssen, wenn Blitzeinschläge, vereiste Überlandleitungen, umgekippte Bäume oder andere höhere Gewalttäter für den Stromausfall verantwortlich sind.
Zum Anderen ist es fraglich, ob jede Form des Datenverlusts in solchen Fällen einen Schadensersatz nach sich ziehen kann. Falls ja, wie werden nicht gespeicherte Liebesbriefe oder Blog Postings abgerechnet und wie geht man mit Online-Auktionen um, die mit 3, 2, 1 weg-ist-der-Strom enden? Kann man sich für den Verlust virtueller Güter entschädigen lassen, wenn man bei World of Warcraft kurzzeitig auf die schwarze TFT-Scheibe starrt? An Schäden im Bereich des Online-Sexuallebens mag man gar nicht erst denken, ist aber auf weitere Entscheidungen aus Brandenburg gespannt.
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