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Liest man den Text des RIAA-Posting aufmerksam, dann wird schnell klar, dass hier politisches Verwirrspiel getrieben wird. Die Hacks von LulzSec und Anonymous, die von der RIAA als Begründung der Forderung angeführt werden, haben mit dem von ihr unterstützten Gesetzesentwurf nicht das Geringste zu tun.

Aber letztlich ist das nicht nur der US-Musikindustrie einerlei. DNS-Sperren gegen Websites, die außerhalb des Zugriffs der Rechteinhaber liegen, können aus Sicht deren auf nationaler Ebene für Abhilfe sorgen. Und zwar nicht nur in den USA, wie ein Vorstoß des Filmverbands MPA in Großbritannien zeigt.

Die Filmindustrie versucht dort, mit Hilfe eines bisher noch nicht zur Anwendung gekommenen Tricks, die British Telecom zur Sperre einer unerwünschten Website zu bringen. Der Trick besteht darin, dass in dem zugrunde liegenden Gesetz, dem "Copyright, Designs and Patents Act", von Verfügungen gegen Online-Urheberrechtsverletzungen die Rede ist. Bei den bisher erfolgten Verfügungen ging es in erster Linie um Hosting- und andere -Provider, die der Urheberrechtsverletzung unmittelbar ein Ende setzen können.

Die Kläger der MPA argumentieren aber in diesem Fall, dass sie alle rechtlichen Schritte ausgenutzt haben, und dass sich das fragliche Angebot newzbin.com außerhalb des Zugriffsbereichs für britisches Recht befinde. Daher müsse die British Telecom als Zugangs-Provider auf Grundlage einer Verfügung zu einer DNS-Sperre verpflichtet werden. Der Antrag liegt dem britischen High Court zur Prüfung vor. Wird dem Antrag zugestimmt, dann werden ihm voraussichtlich eine Vielzahl weiterer Sperrverfügungen folgen.

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