Preispiraten Preispiraten 6.5 - der intelligente Preisvergleich!

Noch bequemer geht es nicht: Suchen Sie nach Online-Auktionen in 18 Ländern. Wir erinnern Sie per Mail oder SMS, wenn der Hammer fällt. Für den perfekten Preisvergleich suchen die Piraten zusätzlich in über 10.000 Shops nach den günstigsten Angeboten. Mit Google Maps zeigen Ihnen die Piraten, wo ihr Schnäppchen zum Verkauf steht. Dazu gibt es Testberichte und weitere Hilfen. Auch für Ihre nächste Urlaubsreise!

Testen Sie selbst auf preispiraten.de ! Selbstverständlich kostenlos.

 

bsgWenn heute am Donnerstag unter intern.de keine News zu finden waren, dann hatte das seinen guten Grund. Für viele Online-Schreiber sogar einen sehr guten, denn sie haben nach der heutigen Verhandlung vor dem Bundessozialgericht in Kassel gute Chancen, endlich auch Mitglied in der Künstersozialversicherung zu werden.

Ein Schutz und wirtschaftliicher Vorteil, der vielen Online-Journalisten, Bloggern und anderen Online-Autoren bisher verwehrt wurde. Und intern.de war von der Entscheidung direkt betroffen, denn Wolfgang Bleh, der Gründer dieser Website, war Kläger in diesem Verfahren.

Welche rechtlichen Hintergründe die Entscheidung hat, erläutert das Bundessozialgericht in einer bereits veröffentlichten Pressemitteilung und der Anwalt des Klägers, RA Andri Jürgensen (kunstrecht.de), wird hierzu noch einige Informationen veröffentlichen.

Vereinfacht ausgedrückt stellte sich die Situation bisher jedoch so dar, dass Online-Journalisten sowie vermutlich auch Blogger und alle möglichen anderen Vertreter der Online-Publizistik keine Chance hatten, Mitglied der Künstlersozialversicherung zu werden, solange sie nicht den Nachweis erbringen konnten, für ihre schreiberische Tätigkeit bezahlt zu werden. Typischerweise hatten nur jene Journalisten eine Chance, die für einen klassischen Verlag arbeiten, der ihre journalistische Leistung verwertet.

Die gar nicht so kleine Gruppe der Online-Autoren, die ihre Arbeit eigenverantwortlich ausführen und sich durch Werbeeinnahmen refinanzieren, war damit von der KSK-Mitgliedschaft ausgeschlossen. Die Künstlersozialkasse konnte diese Autoren mit einem einfachen Verweis auf das Fehlen von unmittelbaren Einnahmen aus der journalistischen Tätigkeit abweisen. Im konkreten Fall hieß es von der sachbearbeitenden Stelle sinngemäß: "Schön und gut, Sie erzielen Einnahmen aus der Werbung, aber was hat das mit Ihrer journalistischen Tätigkeit zu tun?"

Doch diese Ausgrenzung hat jetzt ein Ende - und das ist gut so.

Links:



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.