Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
25. Juli 2011
Googles Position, es sei nicht angemessen zur Einschätzung des Schadens die Werbeeinnahmen der Suchmaschine mit dem Wert des mobilen Betriebssystems Android in Beziehung zu setzen, wurde allerdings ebenfalls abgewiesen. Es gibt Hinweise, meint der Richter, dass Android-Nutzer die Suchfunktionen doppelt so häufig aufrufen wie die Nutzer anderer Telefone.
Gleichzeitig bestehe aber kein Grund, den Gesamtwert des Betriebssystems über die mutmaßlich verletzten Patente zu bestimmen. 100 Millionen Dollar seien ein genügend hoher Wert, um die Höhe eines hypothetisch zu vereinbarenden Lizenzabkommens zu verhandeln. Einen solchen Patentvertrag habe Sun der Suchmaschine im Jahr 2006 unterbreitet - also noch vor der Übernahme durch Oracle. Doch Google habe diesen Vertrag abgelehnt und dabei möglicherweise darauf spekuliert, einen Rechtsstreit vor Gericht zu gewinnen.
Oracles Milliardenforderung wegen der verletzten Patente liegt wiederum über dem Kaufpreis von 5,6 Milliarden Dollar, den das Unternehmen für die Übernahme von Sun gezahlt hat.
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