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25. Juli 2011
Der US-Verfassungszusatz zur "Freedom of Speech" bringt komplexe juristische Probleme mit sich, wie zwei aktuelle Fälle zeigen.
Im ersten Fall hat ein Berufungsgericht eine Klage gegen einen Mann abgewiesen, der im Jahr 2008 Morddrohungen gegen den damaligen Präsidentschaftskandidaten Barack Obama im Web veröffentlicht hatte. Weil er zum Tatzeitpunkt betrunken war und es keinen stichhaltigen Beweis für seine Absicht gab, diese Drohungen auch umzusetzen, fallen die "Meinungsäußerungen" unter den Schutzmantel der Redefreiheit.
Ein anderer Mann dagegen muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen, weil er einen Polizeihund angebellt und angefaucht hat. Sein Argument, es habe sich um eine Wahrnehmung seines in der Verfassung´ garantierten Rechts auf Redefreiheit gehandelt, wurde nicht anerkannt. Unter den Tisch fiel auch sein Hinweis, dass der Hund mit der Bellerei angefangen hat. Vielleicht hätte es geholfen, wenn er besoffen gewesen wäre.
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