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01. August 2011
Alle bisherigen Berichte, so umfangreich sie teilweise auch sein mögen, stützen sich auf diesen Text von Amazon, eine offizielle Stellungnahme beider Seiten liegt noch nicht vor. Doch nach dem bisherigen Verhalten Apples scheint es durchaus glaubwürdig, dass der iPhone-Hersteller nun auch in Deutschland den Marken-Troll geben wird.
Die rechtlichen Grundlagen dafür sind vorhanden, denn zwei der vier deutschen Markenanmeldungen für "App Store" stammen von Apple. Zwei weitere App Store-Anmeldungen beziehen sich auf "Nicht elektrische Rasierapparate" eines Bensheimer Unternehmers. Die Anmeldungen Apples wiederum stammen vom 23. Mai dieses Jahres und wurden somit einen Monat nach der Gegenklage Amazons in den USA gegen Apple beantragt. Die Entscheidung, Amazon in Deutschland die Nutzung des Begriffs App Store zu verbieten, könnte demnach durchaus authentisch sein.
Wieso Apple allerdings auf einer Wortmarke besteht, die in der englischen Sprache als fast schon umgangssprachlich zu bezeichnen ist, bleibt schleierhaft. Amazon und Microsoft können sich in den USA darauf berufen, dass Apples erkrankter Firmenchef selbst den Ausdruck schon zur Verallgemeinerung genutzt hat. Die Markenanmeldung sowie die Klagen gegen Wettbewerber, die ebenfalls "Apps" in "Stores" anbieten, wirken vor diesem Hintergrund regelrecht frivol.
Aber das kann Apple nicht davon abhalten, deutschen Android-Entwicklern die Zusammenarbeit mit Amazon zu verbieten.
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