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In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Mit diesem kleinen Trick wollten die Zediva-Macher es schaffen, Kinofilme noch vor ihrer offiziellen Freigabe für den DVD-Vertrieb im Internet anbieten zu können. Womit man wiederum Dickschiffe wie Netflix oder Amazon in der Kundengunst ganz elegant überholen wollte. Denn diese für den Online-Vertrieb lizenzierten Anbieter halten sich an die von den Filmstudios vorgegebene Staffelung der Freigaben.

Die Reaktion der Filmindustrie ließ (erwartbar) nicht lange auf sich warten. Im März gestartet, lag dem Unternehmen schon Anfang April die Klage des Verbands der US-Filmindustrie (MPAA) vor. Der Verband beantragte zunächst eine Unterlassungs-Verfügung gegen den "Betrüger". Diesem Antrag wurde jetzt vom Gericht auch stattgegegeben. Wirksam wird die Verfügung zwar voraussichtlich erst nach dem 10. August. Doch dem Antrag der MPAA wurde vom Richter klar zugestimmt und voraussichtlich am kommenden Montag sollen alle beteiligten Parteien gemeinsam eine Verfügung formulieren, die mit seiner Entscheidung konform geht.

Die Grundlage dieser Entscheidung ist das US-Urheberrechtsgesetz, das es einem Rechteinhaber freistellt, den Zeitpunkt und die Form der Veröffentlichung eines Werkes frei zu bestimmen. Dass sich daraus ein komplexes System der gestaffelten Freigabe für verschiedene Kanäle ergibt, das sich nur durch den Wunsch der Rechteinhaber erklären lässt, möglichst großen Profit aus jedem einzelnen Werk zu ziehen, dürfte das eigentliche Problem darstellen.

Denn es mag zwar noch verständlich sein, wenn der DVD-Verkauf erst nach der Kinoveröffentlichung erfolgt, um den Filmtheatern eine Überlebenschance zu lassen. Doch eine um Wochen oder Monate erfolgende Freigabe des Filmverleihs im Internet nach der Freigabe des Verleihs im Offline-Handel dient nicht dem wirtschaftlichen Schutz einer kulturellen Einrichtung, sondern der Gewinnmaximierung. Tricks, wie sie Zediva anwendet, haben dabei keine Chance. Auch wenn es für den Kunden dieses Dienstes keinen Unterschied machte, ob der via Internet erhaltene Film mit Hlfe eines Lizenzvertrags für den Offline- oder den Online-Verleih angesehen werden konnte.

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