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08. August 2011
An der Echtheit des Vertrags wurden schon zu Beginn des Verfahrens Zweifel laut. Die Vereinbarung besteht aus zwei Seiten Papier, die als Fax-Kopie vorgelegt wurden. Doch bei den beiden Blättern fällt schon auf den ersten Blick auf, dass eine abweichendes Seitenlyout genutzt wurde. Außerdem erscheinen die Begriffe "The Face Book" beziehungsweise "The Page Book" nur auf dem ersten Blatt, das nicht die Unterschrift Zuckerbergs trägt.
Die Facebook-Anwälte wollen inzwischen etwa 120 Dokumente gefunden haben, mit denen sich der Inhalt des ihrer Meinung nach echten Vertrags belegen lässt. Doch der Kläger hat die Anerkennung dieser Beweise bisher verhindert, weil der "authentische Vertrag" durch eine Vereinbarung zwischen beiden Seiten zum vertraulichen Dokument erklärt wurde. Die Wirkung dieser Zusatzvereinbarung wollen die Anwälte Zuckerbergs laut einem am Freitag eingebrachten Antrag aufheben.
Das aber wurde laut Wired nur deshalb erkennbar, weil die Facebook-Anwälte zunächst einen nicht geschwärzten Antrag bei Gericht eingereicht hatten. In einem weiteren Antrag, soll das Gericht aufgefordert worden sein, den nicht geschwärzten Antrag zu entfernen. Das Original wiederum will Wired gesichert haben und stützt sich in seinen Angaben darauf.
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