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Die 34 Jahre alte Mutter von vier Kindern wird es kaum schaffen, den zuletzt auf 54.000 Dollar festgesetzten Schadensersatz für 24 bei Kazaa getauschten Musikstücke zu zahlen. Das gilt erst recht für die Forderung in Millionenhöhe, auf der die Musikunternehmen besteht. Doch der Fall Thomas ist ein typisches Beispiel dafür, wie die US-Musikindustrie Gerichtsverfahren instrumentalisiert, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen, und um sich an der auslegenden Gestaltung des Rechts aktiv zu beteiligen. Die ebenfalls streitbare Beklagte bietet sich dazu aus mehreren Gründen als Gegner an.

Eine bedeutende Rolle dürfte beispielsweise spielen, dass es sich bei dem Fall Thomas um den ersten Rechtsstreit der Musikindustrie in den USA handelt, in dem ein Geschworenenverfahren beantragt wurde. Solche Verfahren können vorteilhaft sein, wenn es dem Kläger gelingt, die Juroren von der Schuld des Beklagten zu überzeugen. Dann nämlich können die Geschworenen auch Forderungen zustimmen, die über dem üblichen Rahmen liegen. Was im Fall der statutorischen Schadensersatzforderungen zwischen 750 Dollar und 150.000 Dollar pro Werkstück (z.B. Musiktitel) bedeuten kann.

Dieses Ziel haben die Kläger zunächst nicht erreicht, denn im ersten Verfahren einigten sich die Geschworenen auf einen Schadensersatz von 9.250 Dollar pro Titel. Wobei der Beklagten nachgewiesen wurde, dass sie 24 Titel bei Kazaa geladen und selbst auch zum Download angeboten hatte. Der Schadensersatz, den sie auf dieser Basis bezahlen sollte, betrug immerhin 222.000 Dollar.

Doch dieses Urteil wurde vom Richter aufgehoben, weil er sich nach eigener Einschätzung einen Fehler erlaubt hatte. Er hatte die Juroren instruiert, dass die Bereithaltung eines Musikstücks in Kazaa nicht der rechtlichen Definition von "Distribution" entspricht. Eine Rechtsfrage, die im neu beantragten Verfahren auch wieder auf den Tisch kommen wird.

Zunächst einmal wurde die Beklagte aber im zweiten Verfahren von den Geschworenen zu knapp 2 Millionen Dollar Schadensersatz verurteilt. Die Kläger hatten es also geschafft, die Geschworenen von der Schuld und vom absichtsvollen Vorgehen der Beklagten zu überzeugen. Man könnte auch sagen, die Beklagte genoss bei den Geschworenen keine Sympathien. Allerdings blockierte der Richter diese Entscheidung und bezeichnete die Höhe des Urteils als "exzessiv". Er hielt eine Gesamtsumme von 54.000 Dollar für angemessen.

Es kam dann zu einer neuen Verhandlung, aber auch hier entschieden sich die Juroren für eine hohe Forderung. Dieses Mal wurde beschlossen, dass Thomas 1,5 Millionen Dollar zahlen muss. Eine Entscheidung, die der Richter wiederum aufhob und erneut auf 54.000 Dollar zusammenstutzte.

Damit könnten sich die Kläger nun bescheiden und hoffen, zumindest einen Teil der Summe von der gebürtigen Indianerin zu erhalten, die in einem Reservat arbeitet und ein niedriges Gehalt bezieht. Immerhin dürften die Anwalts- und Gerichtskosten der Kläger diese Summe schon längst übersteigen.

Dennoch wird weiter geklagt, obwohl es in der Zwischenzeit nicht wahrscheinlicher wurde, dass die Forderungen in Millionenhöhe von der Beklagten gezahlt werden können. Darum geht es vermutlich auch nicht. Es geht wie gesagt um das erste Geschworenenverfahren der Kläger und die Aussichten auf einen hohen Schadensersatz lassen die Kläger auf eine stark abschreckende Wirkung hoffen.

Da die Klägerin es zudem bisher nicht geschafft hat, den Juroren eine überzeugende Vorstellung zu liefern, wird sie wohl auch im kommenden Verfahren mit einem unbezahlbaren Ergebnis rechnen müssen.

Der Streit um die Höhe der Schadenssumme hat sich inzwischen ohnehin zu einem Streit um die Grundsatzfrage entwickelt, ob ein Richter in einem solchen Geschworenenverfahren das Ergebnis verändern darf. Darüber wird absehbar zwar der Supreme Court entscheiden müssen. Doch um diesen Weg einschlagen zu können, ist eine Fortsetzung des Verfahrens notwendig. Eine Klage gegen ein wenig einsichtiges Mitglied einer sozialen Randgruppe, das bisher keinen besonders guten Eindruck bei Gericht hinterließ, bietet dafür genau die richtige Konstellation. Also geht der Rechtsstreit  weiter, bis zum bitteren Ende.

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