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Die Börse reagiert auf die Ankündigung zunächst einmal negativ und lässt die Aktienkurse von AT&T sowie (vor allem) der Deutschen Telekom fallen. Dabei ist das deutsche Mutterunternehmen für den Fall einer Ablehnung durch die Wettbewerbshüter gar nicht so schlecht abgesichert. AT&T hat für diesen Fall zugesagt, erst einmal 3 Milliarden Dollar bar zu zahlen. Außerdem muss T-Mobile dann Zugang zum AT&T Mobilfunknetz erhalten sowie kostenlosen Zugang zum Festnetz des Kaufinteressenten. Ein Gesamtpaket, dessen Wert auf bis zu 7 Milliarden Dollar geschätzt wird.

Allerdings ist der Deal mit der Klage noch lange nicht gescheitert. Es ist ebenso gut möglich, dass man sich zu diesem Schritt entschlossen hat, um so die Verhandlungsbereitschaft beider Unternehmen möglichst schnell und tiefgreifend zu erhöhen. An Verhandlungen scheint das US-Justizministerium jedenfalls weiter interessiert. Auch seitens AT&T und T-Mobile dürfte eine hohe Bereitschaft bestehen, den Verkauf in einer Form neu zu definieren, dass auch die Wettbewerbshüter zufrieden sind.

Die damit von allen Seiten gewünschten Verhandlungen mit dem Paukenschlag einer Klage zu beginnen, ist nicht die unwahrscheinlichste Erklärung für das Vorgehen der US-Justiz. Erstaunlich ist eher, dass dies die erste ernsthafte Behinderung eines Kaufs durch die US-Justiz ist, obwohl doch Barack Obama auch mit dem Ziel engetreten war, bei Firmenübernahmen ein sehr viel strengeres Regime zu führen, als es unter George W. Bush der Fall war.

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