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In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Die Bieber-freie Phase kann nicht sehr lange angedauert haben und es ist auch zweifelhaft, ob wirklich alle Videos des jungen Kanadiers mit der (für einige) betörenden Stimme davon betroffen waren. Doch das Vorgehen des Unbekannten scheint authentisch beschrieben.

notificationEr soll für jedes betroffene Bieber-Video und auch für die Musik-Videos anderer Künstler jeweils eine Beschwerde an YouTube abgeschickt haben, in der er sich selbst als Rechteinhaber dargestellt hat. Diesen Unterlassungsforderungen kommt YouTube üblicherweise sofort nach. Denn das Urheberrechtsgesetz DMCA sieht vor, dass ein Service Provider von jeder Haftung für Urheberrechtsverstöße befreit ist, sobald er Verstöße nach dem Bekanntwerden umgehend aus der Veröffentlichung nimmt.

Ein auf den ersten Blick sinnvoll erscheinendes Verfahren, das aber leider viele Missbrauchsmöglichkeiten bietet. Etwa, wenn bei YouTube die Videos von Kritikern entfernt werden, weil sie angeblich die Urheberrechte des Kritisierten verletzten. Oder, wenn Rechteinhaber eigenständige Video-Werke mit ihren Beschwerden verhindern, weil sie keine faire Nutzung ihrer Arbeiten dulden. Oder wie im aktuellen Fall, wo das eigens eingerichtete Meldesystem für einen bösen Streich missbraucht wurde.

Was letztlich aber eine der harmloseren Missbrauchsformen sein dürfte, aus Sicht mancher Eltern sogar eine ganz angenehme.

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