Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
07. September 2011
Grundlage dieser Meldung bildet ein auszugsweise vorliegender "Leitfaden zum Datenzugriff", dessen Urheberschaft man der Generalstaatsanwaltschaft München zuschreibt. In diesem Papier wird gewissermaßen im Anhang eine Tabelle mit Angaben zu den gängigen Rückhaltedaten der einzelnen Anbieter geliefert. Wenn diese Angaben stimmen, dann werden tatsächlich bei praktisch allen Anbietern unnötige Daten gespeichert. Und das, obwohl in den meisten Fällen - zum Beispiel bei den eingehenden Anrufen - kein Zusammenhang mit der Rechnungsstellung erkannt werden kann. Die Rechnungsstellung gilt als einzige vertretbare Begründung für die Datenspeicherung.
Doch obwohl die vom AK Vorrat gelieferten Informationen einen offenbar weit verbreiteten und umfangreichen Gesetzesverstoß dokumentieren, wird sich die Überraschung gerade bei den Aktivisten in Grenzen halten. Schon in der Vergangenheit wurde andeutungsweise klar, wie wenig Interesse die Unternehmen an datenschutzrechtlichen Vorschriften haben.
Der Datenskandal ist nur deshalb ein solcher, weil er zeigt, dass sich mindestens eine Staatsanwaltschaft auf die mangelnde Gesetzestreue der Anbieter so sehr verlässt, dass sie diese Daten als zuverlässige Information an die Ermittler durchreicht.
Wobei natürlich die Frage ist, ob sich aus diesen Angaben ein stichhaltiger Beweis für einen Gesetzesverstoß ableiten lässt. So liefert die Tabelle in mehreren Fällen keine Speicherungsdauer, sondern vielmehr einen Range im Sinne eines Zeitabschnitts, in dem die Daten möglicherweise verfügbar sind. Außerdem werden sich die Unternehmen erstens dagegen verwehren, die Angaben der Staatsanwaltschaft zu bestätigen und zweitens die Authentizität des Dokuments in Frage stellen. Wenn sie es überhaupt für nötig halten, auf diesen Vorwurf zu reagieren.
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