Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
30. September 2011
Der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder ist fraglos ein gestandener Jurist. Er hat das erste wie das zweite Staatsexamen mit Prädikat abgeschlossen und ist seit über 30 Jahren Rechtsanwalt. Doch das hält ihn nicht davon ab, sich in den Augen seiner Kritiker lächerlich zu machen. Denn Kauder hat vor wenigen Tagen einen Gesetzesantrag angekündigt, mit dem Musikpiraten durch ein "Two Strikes"-Modell stufenweise verwarnt werden können. Gestern wurde dann aber bekannt, dass der christsoziale Politiker selbst dem Urheberrecht keine allzu große Priorität einräumt.
Ein Blogger - dessen Blog piratig.de aus unbekannten Gründen derzeit nicht erreichbar ist - hatte recherchiert, dass zwei Bilder im Blog Kauders vermutlich ohne Zustimmung des Urhebers benutzt wurden.
Dazu eine kleine Bemerkung am Rand: Im Spiegel heißt es in dem Zusammenhang ungenau, dass "einige" der Fotos im Blog urheberrechtlich geschützt seien. Grundsätzlich sollte man aber davon ausgehen, dass jedes Foto urheberrechtlich geschützt ist. Das macht noch nicht jede Übernahme eines fremden Fotos zum Rechtsbruch. Doch eine Klärung der Nutzungsbedingungen mit dem Rechteinhaber ist immer zu empfehlen. Ein "Copyright-Hinweis", wie ihn der Spiegel ebenfalls erwähnt, ist dagegen nach deutschem Recht nicht notwendig, beziehungsweise irrelevant. Copyright ist US-Recht und nicht mit deutschem oder europäischem Urheberrecht zu verwechseln.
Im Fall der Kauder-Fotos muss die Frage nach dem Urheberrecht aber gar nicht weiter gestellt werden, denn der Politiker hat in einer Stellungnahme in vager Form bestätigt, die Urheberrechte eines Fotografen missachtet zu haben. Was in der Praxis bedeuten dürfte, dass der Blog-Beauftragte des CDU-Manns die Sache verbockt hat hat und der juristische Auftraggeber Wichtigeres zu tun hatte.
Kauder selbst zieht sich mit argumentativem Kauderwelsch wie ein Wiesel aus der Affäre. Er stellt den Sachverhalt so dar, als ob die Entdeckung des Piraten-Bloggers seinen eigenen Gesetzesvorschlag bestätige: "Die Fotos sind entfernt. Also: Das Warnmodell funktioniert".
Doch das ist eben Politik. Ebenso ist es politischer Alltag, dass der Anwalt und Bundestagsabgeordnete nebenbei auch noch Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) ist. Eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die er keine Einkünfte angibt. Wobei es vielleicht interessant ist, dass Kauder zu jenen Abgeordneten gehörte, die 2006 eine Gesetzesänderung zur Offenlegung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten der Abgeordneten verhindern wollte. Doch das nur am Rande.
Das Ehrenamt Kauders macht jedenfalls klar, dass er als Mitglied der Legislative bewahrend (konservativ) die Interessen der Musikindustrie vertritt und er auf dem Weg in die digitale Informationsgesellschaft kein Interesse an einer Neubewertung des Urheberrechts hat. Aber so ist das nun einmal in der deutschen Demokratie: Die Abgeordneten sind nicht dem Auftrag des Wählers verpflichtet, sondern nur ihrem Gewissen. Was auch immer das heißt.
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