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13. Oktober 2011
Das Wall Street Journal berichtete schon am Montag über die gerichtliche Niederlage des eher kleinen US-Providers Sonic.net, der sich gerichtlich gegen die Herausgabe von Informationen über das Konto eines seiner Kunden zur Wehr gesetzt und das Verfahren verloren hat.
Sonic sollte konkret Informatiionen über das Konto des Tor-Entwicklers und Wikileaks-Unterstützers Jacob Appelbaum liefern. Welche IPs er genutzt und mit wem er kommuniziert hat. Eine Forderung, die auf die Herausgabe von Verbindungsdaten hinausläuft. Aus den Gerichtsunterlagen geht hervor, dass Google ähnliche Aufforderungen erhalten hat. Auch Google verlangte ähnlich wie Sonic eine Informierung des betroffenen Kunden, verzichtete aber auf rechtliche Schritte.
Die sind Sonic nach eigenen Angaben finanziell teuer zu stehen gekommen, was erst recht nach der Niederlage gilt. Doch das war es dem Provider wohl wert, denn das gesamte Ermittlungsverfahren ist fragwürdig.
Es geht dabei um die laufende Untersuchung von Wikileaks, die sich speziell gegen Personen aus dem Umfeld der Organisation richtet und gegen die sich zuvor schon Twitter zur Wehr gesetzt hat. Die Untersuchung dient dabei vereinfacht ausgedrückt dem Zweck, einen Gesetzesverstoß aufzudecken beziehungsweise zu konstruieren, der Wikileaks zum Vorwurf gemacht werden kann.
Denn entgegen der Darstellung der US-Regierung und des US-Militärs ist in der Veröffentlichung geheimer Verschlusssachen der US-Diplomatie bisher kein eindeutiger Gesetzesverstoß zu erkennen. Doch das hindert die Ermittler nicht daran, schon auf Grundlage des Verdachts einer kriminellen Handlung Informationen einzuholen.
Man stützt sich dabei auf ein Gesetz dem Jahr 1986, wobei sogar der ursprünglich verantwortliche Autor des Gesezes, Senator Patrick Leahy, das Gesetz als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet. Andere Kritiker gehen noch weiter und bezeichnen das Gesetz als verfassungswidrig, denn es erlaubt den Zugriff auf Mail-Informationen und andere Formen der Individualkommunikation, die eigentlich nach dem 4. Verfassungszusatz ("Unverletzlichkeit der Wohnung") nur unter Auflagen wie richterlichen Verfügungen und bei konkreten Verdachtsmomenten möglich sein dürften.
Aber das Problem besteht unter anderem darin, dass üblicherweise gar nicht bekannt wird, wenn die Ermittler sich diese Informationen verschaffen. Die Fälle werden fast immer als vertraulich ("sealed") behandelt und die betroffenen Unternehmen werden ebenfalls zum Stillschweigen aufgefordert. Nur Klagen wie die von Twitter oder Sonic liefern der Öffentlichkeit Informationen.
Worin der Guardian einen Beleg für die Doppelmoral der US-Politik sieht. Einerseits wird behauptet, dass das Internet und der dortige freie Informationsaustausch der Unterstützung der Menschenrechte diene, und dass insbesondere Verfahren, die dem Schutz dieses Informationsaustausches vor staatlichen Eingriffen dienen ein Vorzug des Internet sind. Andererseits aber greifen die US-Behörden selbst unter rechtlich fragwürdigen Umständen auf diese Kommunikation in einer Form zu, wie man es sonst bei autoritären beziehungsweise repressiven Regierungen verurteilt.
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