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25. Oktober 2011
Nein, der Fall Paul Ceglia gegen Mark Zuckerberg ist leider immer noch nicht abgeschlossen. Der Mann aus New York, der angeblich mit dem Facebook-Gründer im Vertrag stand, lebt zwar inzwischen in Irland und die Erfolgsaussichten seiner Klage sind so gering, dass sich ein Anwalt nach dem anderen aus der Affäre zieht. Doch jetzt sorgt der Fall nochmals für Aufsehen, denn das Gericht weigert sich, den bisher sechsten Klagevertreter ziehen zu lassen.
Der Richter verlangt eine Zustimmung der Gegenseite zu diesem Antrag, sonst muss der Anwalt den Fall aussitzen. Diese Reaktion ist verständlich, denn der ständige Wechsel auf der Klägerseite entschleunigt das Verfahren beträchtlich. Dabei scheinen die Fakten so eindeutig, dass selbst der in Retrospektive durchtrieben erscheinende Jung-Zuckerberg als entlastet gilt.
Er hatte zwar vermutlich einen Vertrag mit Ceglia während der Zeit, in der er an einem Facebook-Vorgläufer arbeitete und dabei die Brüder Winklevoss hinters Licht führte. Doch der von dem Kleinbetrüger vorgelegte Vertrag war wahrscheinlich eine plumpe Fälschung.
Das war vermutlich auch den Anwälten bekannt, die sich bisher für die Klagevertretung bereit erklärt haben. Denn auch wenn der Kläger kaum Aussichten auf Erfolg hat, so könnte Facebook immer noch eine weitere öffentliche Verarbeitung von Zuckerbergs Jugendsünden vermeiden wollen und eine außergerichtliche Schlichtung anstreben. Was für die Anwälte höchstwahrscheinlich mit einem Honorar in Millionenhöhe verbunden wäre.
Doch diese Hoffnungen scheinen sich jeweils nach Akteneinsicht und nach dem Kontakt mit dem Kläger sehr schnell zu zerschlagen - wie die häufige Abtretung des Mandats vermuten lässt. Also zieht das Gericht nun die Bremse und lässt den letzten Mandatsträger einfach nicht ziehen. Irgendwann muss schließlich alles ein Ende haben.
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