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31. Oktober 2011
Das Internet ist weiterhin ein Paradies für US-Anwaltskanzleien, die auf einträgliche Sammelklagen setzen. AT&T - bereits mit etlichen Klagen konfrontiert - wird auch als Beklagte in einem neuen Sammelverfahren benannt. Denn AT&T Mobility, die Mobilfunksparte des Unternehmens, soll systematisch den Web-Traffic der Kunden mit überhöhten Zahlen abgerechnet haben.
Ein unabhängiges Beratungsunternehmen, beauftragt vom Kläger, soll zwei Monate lang den Traffic analysiert haben und dabei zur Einschätzung gekommen sein, dass in den Abrechnungen regelmäßig um 7% bis 14% zu hohe Datenmengen abgerechnet wurden. Wie und auf welcher Ebene (Einzelfälle, Stichproben, Vollerhebungen?) diese Messung efolgte, bleibt vorerst offen.
Doch eine zusätzliche Angabe lässt befürchten, dass hier Daten auf Mikro-Niveau erhoben wurden. Denn wie es weiter heißt, hat der unabhängige Berater ein iPhone erworben und für 10 Tage ausgeschaltet. Obwohl alle Dienste abgeschaltet und alle Anwendungen geschlossen waren, wurden dem Telefon in dieser Zeit 35 Daten-Transaktionen in Rechnung gestellt, für die 2.292 KB abgerechnet wurden.
So überzeugend die Vorwürfe der Anklage auch klingen, sollte man doch zunächst die Beklagte zu Wort kommen lassen. Die angeblich überhöhten Datenmengen beim Web-Transfer könnten beispielsweise auch schlicht dem Umstand geschuldet sein, dass neben dem "Netto"-Datenverkehr der HTTP Requests eben auch Protokolldaten ins Gewicht fallen. Und bei schlechten Empfangsverhältnissen ist es nicht ausgeschlossen, dass der Datenverkehr nochmals erhöht wird, weil Datenpakete mehrfach übertragen werden müssen.
Nun kann es sich zum Verdienst dieser Klage entwickeln, wenn große Netzbetreiber wie AT&T ihr Abrechnungssystem offenlegen müssen und damit kontrollierbarer machen. Schließlich könnte eine quantifizierbare Aussage über die erwartbaren Mehrkosten zur Kaufentscheidung beitragen.
Doch gleichzeitig sollte man in dieser Hinsicht nicht zu optimistisch sein. Sammelklagen werden häufig durch außergerichtliche Schlichtungen eingestellt und die "Class", die Gemeinschaft der Sammelkläger, ist meist nicht der größte Gewinner. Den Löwenanteil der erstrittenen, beziehungsweise ausgehandelten Summe streichen dann die Anwälte ein. Und deren System zur Erstellung der Rechnungen hat auch seine Tücken.
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