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Der Streit zwischen dem Kultur-Blog Perlentaucher einerseits sowie den beiden Überregionalen FAZ und Süddeutsche andererseits hat ein weiteres Stadium durchschritten. Nachdem der Bundesgerichtshof es zwar grundsätzlich für zulässig erklärt hatte, dass der Perlentaucher die Buchrezensionen der Zeitungen überarbeitet verwertet, sollte das Oberlandesgericht Frankfurt (Pressemitteilung) prüfen, ob bei der Überarbeitung auch wirklich der notwendige Abstand zum Original eingehalten wird.

Geprüft wurden dazu jeweils zehn Text-Beispiele aus dem Jahr 2004 und das Ergebnis ist nicht so vorteilhaft, wie man es beim Perlentaucher darzustellen versucht. Das Posting dort hinterlässt den Eindruck eines gerichtlichen Erfolgs. Tatsächlich aber wurden vier der zehn von der Süddeutschen übernommenen Rezensionen bemängelt sowie neun der zehn FAZ-Besprechungen. Um es im BILD-Stil prozentual zu fassen: Bei 90% der Texte blieben die tauchenden Abschreiber zu nahe am Original der gefundenen FAZ-Perlen.

Wofür in erster Linie die Übernahme von einzelnen Formulierungen wie "weltanschauliches Anliegen" oder "langatmige Ausbreitung von Altbekanntem" verantwotlich waren. Ist das nun der Sieg für die beiden klagenden Zeitungen? Darüber lässt sich streiten.

Das Berufungsgericht in Frankfurt entschied, dass der Perlentaucher zumindest teilweise zu viele Zitate der Besprechungen benutzte und oftmals nur Streichungen vornahm, um die abstrahierte Zusammenfassung als freie Bearbeitung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (§24 UrhG) durchgehen zu lassen. Vielmehr handele es sich bei 13 von 20 Abstracts der Perlentaucher um nicht zulässige unfreie Bearbeitungen (§23 UrhG) ohne Einwilligung des Urhebers.

Ein Ergebnis 13:7 wäre im Ballsport ein klarer Sieg. Im wahren Leben stellt sich dann aber noch die Frage nach den Kosten des Siegs. Und die machen in diesem Fall aus den Siegern Verlierer, wie der Perlentaucher genüßlich vorrechnet:

"Von den Kosten des zweiten Berufungsverfahrens im Fall FAZ./. Perlentaucher soll die FAZ 55 Prozent und der Perlentaucher 45 Prozent tragen. Von den Kosten der drei ersten Instanzen muss die FAZ 82 Prozent, der Perlentaucher 18 Prozent tragen (...) Die SZ muss beim jüngsten Verfahren 80 Prozent und bei den drei Vorinstanzen 96 Prozent tragen".

Diese Darstellung unterschlägt zwar, dass der Perlentaucher nun Schadensersatz für die fraglichen Texte zahlen muss. Dennoch wird man angesichts der Anwaltskosten und Gerichtsgebühren von einem Pyrrhussieg sprechen können. Die Zeitungen werden sich weitere Klagen gegen den Perlentaucher wohl gut überlegen. Der wiederum wird es sich gut überlegen, wie viele Sätze man kopiert und wie hoch der Ressourcen-Aufwand für selbst erstellte Texte ist.



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