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Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, legt im seit Monaten schwelenden Streit mit Facebook eine Drohung nach: Facebook hat nicht wie verlangt die bei dem Dienst zum Einsatz kommende automatische Gesichtserkennung überarbeitet und den (auf dieser Seite des Atlantik) geltenden Datenschutzbestimmungen angepasst. Darum wird jetzt die Einleitung rechtlicher Schritte vorbereitet.

Nun bedeuten die Worte "Einleitung" und "vorbereiten", dass man sich bei Facebook noch auf keine allzu forschen Schritte des Datenschützers vorbereiten muss. Die Uhren in Hamburg ticken vielmehr im Vierteljahrestakt und die aktuelle Ankündigung der Vorbereitung zur Einleitung der Ergreifung von Maßnahmen ist nichts anderes als ein verbindlicher "Reminder", dass man an der Sache "dran" ist. Wem diese Erinnerung mehr gilt, der Öffentlichkeit oder Facebook, ist eine andere Frage.

Man kann der Pressemitteilung auch entnehmen, dass die Gespräche zwischen beiden Seiten weiter stattfinden. Wenngleich dieser Hinweis nicht darauf schließen lässt, dass der Gesprächspartner Facebook ein guter Zuhörer ist. Denn zuletzt im August wurde dem US-Unternehmen beziehungsweise seiner europäischen Vertretung zum wiederholten Male zur Kenntnis gebracht, dass die Nutzung biometrischer Verfahren wie der Gesichtserkennung bei Facenook von der "vorab erteilten, unmissverständlichen Einwilligung der Betroffenen" abhängig ist.

Laut Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten hat Facebook für diesen Zweck im letzten Schreiben angekündigt, eine Check-Box einzurichten, mit deren Ankreuzen "die Nutzer in alle Nutzungsbedingungen des Netzwerks, einschließlich der Datenverwendungsrichtlinien einwilligen".

An dieser Aussage gibt es nicht viel zu deuten, man kann oder will bei Facebook die Forderung des europäischen Datenschützers nicht verstehen und bietet stattdessen eine absehbar ungenügende symbolische Ersatzhandlung an. Das lässt weiter vermuten, dass Facebook sich noch im Stadium des Auf-Zeit-Spielens befindet. Man wird sehen, wie der Datenschutzbeauftragte nun weiter vorgeht. Fortsetzung folgt - vermutlich in einem Vierteljahr, nach Wiedervorlage.



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