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Ein US-Bezirksgericht bestätigt mit zwei Entscheidungen die Vorurteile vieler Wikileaks-Sympathisanten voll: Die Klage dreier Wikileaks-Unterstützer, die sich gegen das Ausspionieren ihrer Twitter-Konten durch US-Ermittler zur Wehr setzen wollten, wurde abgewiesen. Gleichzeitig wurde ihr Antrag abgelehnt, die unter Verschluss gehaltenen Informationen zu diesen Ermittlungen aufzudecken.

Es geht nach wie vor um die Klage des Tor-Entwicklers Jacob Appelbaum, des XS4All-Mitgründers Rop Gongrjip und der isländischen Abgeordneten Birgitta Jonsdottir. Diese drei hatten Anfang des Jahres erfahren, dass US-Ermittler in einem geheim gehaltenen Ermittlungsverfahren die Verbindungsdaten ihrer Twitter-Konten verlangt hatten.

Twitter wurde zum Stillschweigen verpflichtet, setzte sich aber gerichtlich zur Wehr, was zur Aufhebung dieser Verpflichtung führte. Die Klage der drei gegen diese Ermittlungen folgte auf dem Fuß, wurde jetzt aber zum zweiten Mal gerichtlich abgewiesen.

Die Kläger dürfen nach Ansicht des Gerichts nicht erwarten, dass ihre Daten bei Twitter vor Zugriffen sicher sind, denn sie willigen schon mit der Einrichtung eines Kontos in die Datenschutzerklärung ein. Damit bestätigen sie, dass die Ermittlungsbehörden Zugriff auf die Daten nehmen dürfen, denn diese Angabe ist Teil der Datenschutzerklärung. Das Argument der Klagevertreter, dass die Privacy Policies von Websites wie Twitter nie gelesen werden, lief erwartungsgemäß ins Leere.

Die weitere Forderung der Kläger, die Geheimhaltung um das Ermittlungsverfahren aufzuheben, wurde dagegen abgelehnt. Würde man es zulassen, dass die hier angewandten Informationsbegehren angefochten werden, dann würde die Geheimhaltung der Grand Jury-Ermittlungen in Frage gestellt.

Die US-Regierung unter Präsident Obama hat eine Grand Jury-Untersuchung von Wikileaks angeordnet. Wichtigste Aufgabe dieser Ermittlungen ist es aber, ein (straf-) rechtlich relevantes Delikt zu finden, das man Wikileaks zum Vorwurf machen könnte.

Bei dieser Suche nach einem juristischen Hebel gegen Wikileaks darf man der Jury nach dieser gerichtlichen Entscheidung nicht in die Suppe spucken. Oder, wie Forbes es ausdrückt: Twitter-Daten sind nicht geheim, Regierungsanordnungen dagegen schon.



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