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16. November 2011
Wikileaks-Gründer Julian Assange will weiter gegen den Auslieferungsantrag der schwedischen Justiz ankämpfen und hat ein Berufungsverfahren vor dem britischen Supreme Court beantragt. Damit soll das Urteil des High Court aufgehoben werden, wo vor knapp zwei Wochen zum wiederholten Mal dem Auslieferungsantrag Schwedens stattgegeben wurde.
Der Wikileaks-Gründer zeigt damit einen Kampfeswillen, den viele Sympathisanten von Wikileaks gegrüßen werden. Doch warum - die Frage sei gestattet - widersetzt er sich der Auslieferung überhaupt? Dient es Wikileaks oder der Person Assange?
Zur Begründung heißt es meist, dass Assange befürchtet, im Fall einer Auslieferung an Schweden letztendlich an die USA ausgeliefert zu werden. Was, wie es ebenfalls oft heißt, für ihn die Todesstrafe bedeuten könnte. Sein Widerstand erscheint daher zwar nachvollziehbar, doch wurde bisher von den USA überhaupt kein Auslieferungsantrag gestellt. Schon deshalb nicht, weil es mangels konkretem Tatvorwurf auch keine offizielle Anklage in den USA gibt.
Nun muss man kein Verschwörungstheoretiker sein, um festzustellen, dass sich eine Anklage auch konstruieren ließe, und dass es damit auch ganz schnell zu einem Auslieferungsantrag kommen könnte. Doch gegen diesen könnte sich Assange in Schweden mindestens ebenso gut zur Wehr setzen, wie in Großbritannien.
Eine Behauptung, die durch den Hinweis erhärtet wird, dass Großbritannien als der engste Verbündete der USA gilt. Nur zur Erinnerung, man vergisst ja so schnell: Es war nicht Schweden, das gemeinsam mit den USA und einer zusammengewürflten "Koalition der Willigen" die Invasion des Irak gestartet hat, um die es letztendlich auch bei den spektakulärsten Wikileaks-Dokumenten geht. Schweden hat vielmehr keinen einzigen Soldaten an diese Alibi-Front entsandt. Ist Schweden deshalb weniger demokratisch als Großbritannien?
Aber welche anderen Gründe halten Assange dann davon ab, sich der aus seiner Sicht ungerechtfertigten Klage zu stellen? Muss er fürchten, dass die schwedischen Gesetze Sexualdelikte mit härteren Strafen ahnden? Will er sich deshalb nicht vor einem schwedischen Gericht rechtfertigen? Vor den britischen Gerichten hatte er jedenfalls bisher keine Probleme, dem Vergewaltigungsvorwurf zu widersprechen.
Was er getan hat, sei nicht als Vergewaltigung bezeichnen, ließ er dort beispielsweise verkunden. Dem haben allerdings die Richter des High Court widersprochen und erklärt, dass der Vorwurf der Vergewaltigung beim erzwungenen Beischlaf ohne Kondom durchaus erhoben werden kann. Auch nach britischen Gesetzen sei eine Anklage wegen Vergewaltigung möglich. Die ihm in diesem Zusammenhang vorgeworfene Gewalt ("gewaltsames Spreitzen der Beine, während er auf ihr lag") könne ebenfalls als strafbare Handlung interpretiert werden - womit die Grundvoraussetzung eines Auslieferungsantrages nochmals erfüllt wäre.
Assange muss sich also gegen die Vorwürfe auch jetzt schon in Großbritannien verteidigen. Er erkauft sich mit seinem Widerstand gegen die Auslieferung nur die zweifelhafte Freiheit, mit einer elektronischen Fußfessel gedemütigt und unter strenger polizeilicher Meldepflicht in Großbritannien bleiben zu dürfen. Und das schon seit nunmehr einem Jahr. Das alles nur, um einer unwahrscheinlichen Auslieferung an die USA durch Schweden zu entkommen?
Dem widerspricht sogar das Schreiben eines Assange-Anwalts, der sich Mitte September an den australischen Minister für Auswärtiges wandte. In seinem Schreiben wiederholt er ähnliche Planspiele, wie sie oben schon beschrieben werden. Nur meint er eben auch, dass die USA im Fall einer Ablehnung des schwedischen Auslieferungsantrages durch die britischen Gerichte dann eben ihren insgeheim schon verfassten Auslieferungsantrag an Großbritannien richten werden.
Dazu noch ein Detail, das Erwähnung verdient: Die schwedische Justiz hat dem australischen Minister zugesichert, dass eine Auslieferung an die USA nach geltendem Recht nur dann erfolgen kann, wenn Großbritannien dem ebenfalls zustimmt. Ist das nicht ein weiterer Grund, die für alle Beteiligten belastende Situation durch ein öffentliches Verfahren in Schweden zu beenden?
Oder ist es die in dem anwaltlichen Schreiben angedeutete Möglichkeit, dass es zu einer Ausreise beziehungsweise Ausweisung Assanges nach Australien kommen könnte? Von dort jedenfalls sichert man Assange zu, dass einem Auslieferungsantrag der USA nur stattgegeben würde, wenn ihm keine Todesstrafe droht. Der australische Minister will zwar "prinzipiell" keine Angabe dazu machen, ob bereits ein entsprechendes US-Ersuchen vorliegt. Doch auch in diesem Fall wäre zu sagen, dass eine Ausweisung nach Australien erst nach einer Verhandlung in Schweden stattfinden kann.
Wobei es ja auch immer noch die Möglichkeit gibt, dass dieses Verfahren im Sinne des Beklagten entschieden wird. Zumindest, wenn die von ihm bestrittenen Tatvorwürfe nicht bewiesen, oder sogar widerlegt werden könnten. Eine Option, über die vor allem von Seiten Assanges viel zu selten gesprochen wird.
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