suedtirolWellness- und Ski-Urlaub in einem Hotel in Südtirol?

Wir helfen Ihnen bei der Hotelsuche!

Wenn Sie sich von der Hektik des Berufsalltages befreien wollen, finden Sie in Hotels in Südtirol den idealen Ausgleich für Körper, Geist und Seele.

 

Es klingt nach einer guten Idee, wenn ein US-Dienst seinen Besuchern anbietet, ihre "weniger geliebten" aber legal online erworbenen Musikstücke für 0,32 Dollar aufzukaufen und diese billig erstandenen MP3-Dateien dann potentiellen Käufern zu einem immer noch niedrigen Preis von 0,59 Dollar zu offerieren. Doch wer ist ernstlich überrascht, dass der Verband der US-Musikindustrie RIAA diese "legale Alternative" für rechtswidrig hält und den Dienst per Abmahnung (PDF)  zur Unterlassung zwingen will?

Die Erklärung, die der Verband in seiner Abmahnung an die Betreiber von ReDigi liefert, ist leider ebenso erwartbar: Der Wiederverkäufer kann sich nach Meinung der RIAA-Anwälte nicht auf die First-Sale Doktrin des US-Rechts stützen, wonach eine rechtmäßig erworbene Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werk auch ohne Zustimmung des Urhebers weiterverkauft werden kann.

Es mag sich zwar bei den MP3-Dateien der Nutzer um rechtmäßig erworbene Kopien handeln - was für den Verband damit aber noch längst nicht bewiesen ist. Doch wenn ReDigi diese Kopie erwirbt, so ist das das nicht die zum Verkauf gebrachte (Original-) Kopie, sondern eine erneut erstellte Kopie, deren Verkauf nicht genehmigt wurde.

Daran ändert sich auch nichts, wenn das von ReDigi beim Kauf angewandte Verfahren die erworbenen Kopien von der Festplatte des Verkäufers löscht. Daran ändert sich nach Ansicht des Verbands ebenfalls nichts, wenn der ursprüngliche Käufer selbst von vornherein Kopien erstellen muss. Etwa, wenn eine via iTunes erworbene Musikdatei vom PC auf ein mobiles Gerät übertragen wird, oder wenn eine iTunes-Installation wiederhergestellt wird, oder wenn einfach nur eine Festplatte defragmentiert wird.

Grob vereinfacht ausgedrückt ist das eine Position, die im Widerspruch zu jener Position steht, die von der Musikkindustrie bei den physikalischen Datenträgern bezogen wurde. Dort wurde argumentiert, es werde ein Lizenzrecht verkauft, wenn der Käufer etwa eine Vinyl-Langspielplatte im Laden erwirbt. Dieses Recht ist aber an den physikalischen Träger gebunden. Bei der online erworbenen Kopie, die auf einem beliebigen physikalischen Träger gespeichert wird, geht es nun nicht mehr um Rechte, sondern um die Kopie an sich.

Denn ginge es um die Rechte, dann könnte diese digitale Kopie ebenso verkauft werden wie die gebrauchte LP oder CD. Das aber wollen die Rechteinhaber verhindern, denn nur eine von ihnen verkaufte Kopie ist eine gute Kopie.



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.