Wellness- und Ski-Urlaub in einem Hotel in Südtirol?
Wir helfen Ihnen bei der Hotelsuche!
Wenn Sie sich von der Hektik des Berufsalltages befreien wollen, finden Sie in Hotels in Südtirol den idealen Ausgleich für Körper, Geist und Seele.
US-Handelsaufsicht stellt Verfahren gegen Facebook ein - Schuldhaftes Fehlverhalten bleibt folgenlos
30. November 2011
Die US-Handelsaufsicht FTC gibt in einer Mitteilung bekannt, dass das Untersuchungsverfahren gegen Facebook wegen Täuschung der Benutzer hinsichtlich der abgegebenen Versprechen zur Wahrung des Datenschutzes eingestellt wird. Für die Behörde gilt es nach der Untersuchung als bestätigt, dass Facebook sich mehrfach schuldhaft verhalten hat. Eine Schuld muss Facebook allerdings nicht anerkennen, eine Strafe wird ebenfalls nicht verhängt Im Rahmen einer Schlichtungsvereinbarung soll Facebook stattdessen zu Korrekturen und zur Einhaltung der eigenen Versprechen verpflichtet werden.
Facebook ist angesichts dieser "Order" der FTC eindeutig mit einem blauen Auge davon gekommen. Die Behörde listet alleine sieben konkrete Verstöße gegen die von Facebook abgegebenen Selbstverpflichtungen auf.
Einer der Verstöße lautet "Facebook behauptet, dass man das Safe Harbor-Rahmenabkommen zum Datenaustausch zwischen den USA und der EU einhält. Das hat man nicht getan".
In diesem Fall hatte Facebook sich also verpflichtet, europäische Gesetze einzuhalten, diese aber letztlich ignoriert. Eine Bestrafung erfolgt dennoch nicht. Ähnliches gilt für die weiteren gebrochenen Versprechen, die von der FTC sehr allgemein und breit gefasst werden. Wie etwa der Punkt "Facebook hat den Anwendern versprochen, keine persönlichen Informationen mit Werbekunden zu teilen. Hat es aber doch".
Wegen dieser Verfehlungen, die Facebook mit der Annahme der Schlichtung keineswegs anerkannt hat, soll das Unternehmen sich nun wieder einer Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Regeln unterwerfen. Eine wahrhaft zwingende Logik, das muss man schon sagen. Im Einzelnen wird Facebook aufgefordert:
- Keine Fehldarstellungen zum Schutz und zur Sicherheit der persönlichen Informationen der Verbraucher abzugeben.
- Eine ausdrückliche Zustimmung des Nutzers einzuholen, wenn dessen persönliche Datenschutz-Einstellungen übergangen werden.
- Spätestens 30 Tage nach dem Löschen eines Kontos für jedermann den Zugang zu diesen Daten zu verwehren.
- Ein umfassendes Datenschutzprogramm einzurichten, das auch Risiken berücksichtigt, die bei der Entwicklung und Durchführung neuer Produkte und Dienste entstehen können - den Schutz und die Vertraulichkeit von Verbraucherinformationen zu wahren.
- Für die Dauer von 20 Jahren alle 180 Tage sowie alle zwei Jahre ein externes Audit zur Einhaltung der FTC-Forderungen und zum Schutz der Verbraucherdaten durchführen zu lassen.
Facebook wird damit dazu verpflichtet, endlich das zu tun, was es schon seit Anbeginn hätte tun sollen: Die abgegebenen Versprechungen einzuhalten. Ob man das jetzt nach dieser FTC-Anordnung wirklich tun wird, bleibt abzuwarten.
Ein langatmiges Posting von Unternehmensgründer Mark Zuckerberg zu dieser Einigung mit der Behörde klingt jedenfalls keineswegs nach Zerknirschung oder Schuldanerkenntnis: "Insgesamt denke ich, haben wir in der Vergangenheit hinsichtlich der Transparenz und Kontrolle über eure Daten gute Arbeit geleistet. Nach dieser Feststellung muss ich allerdings zugeben, dass wir einige Fehler gemacht haben". Man wird also nicht "endlich tun, was wir versprochen haben", sondern vielmehr die Arbeit "noch besser erledigen als bisher".
Wie auch immer Zuckerberg das Rüffelchen der Behörde nun noch kleiner redet, als es schon ausgefallen ist,: Man wird um die Einhaltung der Forderungen nach Veränderung und Unterlassung nicht herumkommen. Sonst winkt die FTC mit Strafen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht eine 16.000 Dollar täglich.
Was bei 800 Millionen Facebook-Nutzern immerhin 0,0002 Dollar pro Nase und Tag entspricht. Bei geschätzten Einnahmen von 4 Milliarden Dollar in diesem Jahr müsste Facebook grob gerechnet den 70sten Teil der Tageseinnahmen pro Nutzer als Strafe zahlen. Das aber erst, wenn der Verstoß auch nachgewiesen wurde.
Als echte Abschreckung kann man das wohl kaum bezeichnen, denn das geschützte Gut, die Verbraucherinformationen, sind der Humus für die Erzielung von Werbeeinnahmen. Vorerst kann für Facebook also erst einmal gelten, dass die FTC-Untersuchung gegen Abgabe neuer Selbstverpflichtungen eingestellt wurde. Das Geschäft kann weitergehen und das ist bekanntlich das Wichtigste.
| < Neuere | Ältere > |
|---|




