Preispiraten 6.5 - der intelligente Preisvergleich!
Noch bequemer geht es nicht: Suchen Sie nach Online-Auktionen in 18 Ländern. Wir erinnern Sie per Mail oder SMS, wenn der Hammer fällt. Für den perfekten Preisvergleich suchen die Piraten zusätzlich in über 10.000 Shops nach den günstigsten Angeboten. Mit Google Maps zeigen Ihnen die Piraten, wo ihr Schnäppchen zum Verkauf steht. Dazu gibt es Testberichte und weitere Hilfen. Auch für Ihre nächste Urlaubsreise!
Testen Sie selbst auf preispiraten.de ! Selbstverständlich kostenlos.
30. November 2011
Etwas verwirrend sind die Berichte, die derzeit über die angebliche Entscheidung eines Bezirksgerichts in Nevada kursieren (z.B. Ars technica) . Selbst die BBC schreibt beispielsweise über diesen Fall, bei dem das Markenunternehmen Chanel die Beschlagnahmung von etwa 600 Domains sowie deren "De-Indexierung" bei Google durchgesetzt haben soll. Doch Stichproben zeigen, dass diese Domain-Einträge unverändert sind, und dass man die damit verbundenen Websites bisher auch noch bei Google finden kann. Was ist also dran an diesen Behauptungen?
Alle Berichte scheinen auf ein Posting im Rechts-Blog von Eric Goldman zurückzugehen, in dem US-Anwalt Venkat Balasubramani über den Fall berichtet. Balasubramani war es auch, der die von einigen Medien übernommenen, beziehungsweise verlinkten Gerichtsentscheidungen bei Scribd eingestellt hat. In einem dieser Dokumente (Datum 14. November) wird auch tatsächlich bestätigt, dass das Gericht den Anträgen von Chanel stattgeben wird.
Demnach sollen nach genauerer Inaugenscheinnahme von nur 3 Domains weitere 225 Domains in einem beschleunigten Verfahren in die beantragte Verfügung einbezogen werden. Auch bei ihnen besteht demnach die "hohe Wahrscheinlichkeit", dass gefälschte Markenartikel von Chanel angeboten werden. Wobei eine frühere Verfügung bereits fast 400 Domains erfasst hat. Es geht - um die Sachlage grob zusammenzufassen - um mutmaßlich chinesische Produktpiraten, die unter einer Vielzahl von Domains auftreten und die sofort neue Adressen registrieren, wenn gegen ihre Domains gerichtlich vorgegangen wird.
Die in dem Balasubramani-Dokument angegebenen Domains sind aber wie gesagt bei stichprobenartigen Tests noch zu erreichen und tatsächlich werden dort mehr oder weniger klar erkennbar Chanel-Repliken angeboten. Befremdlich ist allerdings, dass der zuständige Richter nicht nur die Nutzung der Marken untersagt, sondern auch auf Ebene der TLD-Registries anordnet, dass die Domains auf den Registrar Godaddy zu übertragen sind. Godaddy soll wiederum dazu verpflichtet werden, die Domains auf eine Adresse umzuleiten, unter der die Dokumentation des Rechtsstreits zu finden ist und auf der die Domain-Inhaber auch Beschwerde gegen die Verfügung einlegen können.
Dort sind auch Dokumente neueren Datums hinterlegt, in denen beispielsweise die Zahl der betroffenen Domains nochmals um fast 100 erhöht wird. Auch die von Balasubramani geposteten Dokumente sind dort zu finden. Allerdings wird in den Kopien des Anwalts noch eine zusätzliche Angabe gemacht. Darin wird auf eine weitere Anhörung am 29. November verwiesen, in der es um die Bestätigung der bisher nur "vorgeschlagenen" Verfügung gehen soll.
Das kann vielleicht erklären, wieso die in der Verfügung genannten Maßnahmen bisher nicht umgesetzt worden sind. Entweder sie wurden beim Termin gestern erst angenommen oder sie wurden vom Gericht zurückgewiesen.
Wobei die in dem Verfügungs-Vorschlag genannten Maßnahmen tatsächlich als befremdlich zu bezeichnen sind. Neben dem bisher genannten Punkt der Domain-Übertragung auf Godaddy wird nämlich auch angeordnet, dass "alle Suchmaschinen" und alle "social media websites" die betroffenen Domains umgehend aus dem Index und den sonstigen Inhalten zu entfernen haben. Obwohl diese Parteien gar nicht Teil des Rechtsstreites sind.

Doch wie oben beschrieben, handelt es sich hierbei um einen Verfügungs-Vorschlag, der möglicherweise noch zu sehr die Handschrift des Klägers Chanel erkennen lässt. In den weiteren Schriftstücken des Gerichts ist jedenfalls keine Anordnung dieser Art mehr zu finden. Hoffentlich bleibt es auch so, denn sonst kann man bald alle Domains als Freiwild für US-Juristen betrachten.
| < Neuere | Ältere > |
|---|




