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Die Bürgerrechtsbewegung CDT (Center for Democracy and Technology) hat offizielle Beschwerde bei der US-Handelsaufsicht eingelegt, weil der Verlag Medical Justice medizinischen Praxen eine fragwürdige Datenschutzerklärung anbietet. Die Datenschutzerklärung betrifft das Verhältnis Arzt-Patient und sieht unter anderem vor, dass Patienten ihr Urheberrecht auf künftige Internet-Postings an ihren Arzt abtreten, wenn es in diesen Schreiben um die Behandlung oder um die Praxis geht.

Das klingt nach einem schlechten Scherz, aber Ars technica hat bereits einen Zahnarztpatienten gefunden, dem mit Hilfe dieser Klausel übel mitgespielt wurde. Dieser Patient hatte am Montag nach heftigen Schmerzen am Wochenende versucht, einen Termin bei Zahnarzt zu bekommen. Die von ihm kontaktierte Praxis einer Zahnärztin konnte ihm aber erst am Donnerstag einen Termin geben.

Vor der Behandlung, in ziemlich erschöpftem Zustand, wurde ihm eine Datenschutzerklärung vorgelegt, die er auch unterschrieb. Erst dann machte sich die Ärztin an die Wurzelbehandlung, die sie schon in der folgenden Sitzung zum Abschluss brachte.

Für diesen Eingfriff verlangte sie 4.800 Dollar in bar. Der Patient könne das Geld ja von seinem Versicherer zurückverlangen. Doch die versprochenen Dokumente, mit denen er die Behandlung belegen sollte, erhielt er nicht. Der Patient musste schließlich ein Unternehmen beauftragen, die notwendigen Unterlagen gegen eine Gebühr von 5% des Arzthonorars zu beschaffen.

Dieses Erlebnis fasste der Patient dann auf Yelp und anderen Foren zusammen, was wohl auch der Ärztin zu Ohren kam. Die Praxis schrieb ihn an,.bezeichnete die Postings als persönliche Angriffe und verlangte die Entferung sowie 100 Dollar pro Tag der Veröffentlichung. Gleichzeitig wurden die Foren angeschrieben und zur Entfernung der Postings aufgefordert. Was man mit einer Verletzung des Urheberrechtsgesetzes (DMCA) begründete.

Der Patient sieht darin aber heute nur noch Eines: Den Versuch, seine Recht auf freie Meinungsäußerung zu beschneiden, um Kritik an Ärztin und Praxis zu verhindern. Mit einem als Sammeklage angelegten Verfahren gegen die Ärztin will er einen Präzendenzfall für andere Patienten schaffen. Ob sich weitere Kläger finden, bleibt abzuwarten.

Die Beschwerde der Bürgerrechtler dagegen scheint schon von Erfolg gekrönt, denn der Verlag hat die Privacy Policy bereits ohne weiteren Anschub durch die Handelsaufsicht  in die Tonne getreten. Das war aber auch das Beste, was man damit tun konnte.



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