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05. Dezember 2011
Apple musste im Klage-Marathon gegen Samsung eine kleine Niederlage einstecken. Ein Antrag Apples auf Einstweilige Verfügung, mit der man den Verkauf von Samsung Tablets und Smartphones hätte stoppen können, wurde von einem US-Gericht abgelehnt.
Aus einem sehr interessanten Grund. Der Rechtsstreit ist eines von inzwischen mehr als 30 Verfahren, die die beiden Unternehmen weltweit gegeneinander angestrengt haben. Es geht dabei im konkreten Fall um drei "Design Patents" (Geschmacksmuster) sowie um ein Software-Patent. Alle diese Patente wurden nach Darstellung von The Verge vermutlich verletzt, doch gleichzeitig würden nur zwei der Geschmacksmuster einer Überprüfung standhalten. Bei dem Software-Patent berücksichtigten die Richter allerdings auch die Vorgeschichte. Denn für das Patent (USPTO 7469381) sollen Nokia und IBM eine Lizenz von Apple erhalten haben. Auch Samsung soll eine Lizenz angeboten worden sein, zu der es dann aber nicht kam - aus welchen Gründen auch immer.
Doch vor diesem Hintergrund wird Apples Argument für eine Eilentscheidung des Gerichts hinfällig: Es kann aus dem Missbrauch kein irreparabler Schaden entstehen. Den hatte Apple zur Begründung des Verfügungsantrags zwar angeführt. Doch wenn zugleich Lizenzen an andere Unternehmen erteilt wurden, dann muss das Problem auch im Fall Samsungs aus der Welt zu schaffen sein.
Womit aber auch die von Steve Jobs so wirkungsvoll vorgetragene Unnachgiebigkeit in Sachen iOS-Lizenzen in Frage gestellt werden muss. Denn es sieht nicht nach einem "Nuklearschlag" gegen die iOS-Nachahmer aus, wenn Apple bereit ist, seine Patente zu lizenzieren. Die wechselseitige Lizenzierung von Technologie-Patenten ist vielmehr weit verbreitete Praxis bei US-Unternehmen. Anders ist das bei den Geschmacksmustern, doch überd deren Wert und Gültigkeit lässt sich noch mehr streiten als über Software-Patente.
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