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05. Dezember 2011
Die britische Justiz folgt auch dem letzten Revisionsantrag von Julian Assange. Jetzt muss sich der britische Supreme Court mit dem Auslieferungsantrag des Wikileaks-Gründers beschäftigen. Richter John Thomas, der dem Antrag der Assange-Anwälte zustimmte, gibt der Berufung zwar nur sehr geringe Chancen auf Erfolg. Doch man kann ihm und seinen Kollegen zumindest nicht den Vorwurf machen, dem Beklagten vorsätzlich ein Rechtsmittel verwehrt zu haben.
Denn der Auslieferungsantrag Assanges ist kein alltäglicher Fall. Die medienwirksam vorgetragene Drohung einiger US-Politiker, die den Australier Assange gerne als Spion oder Verräter auf dem elektrischen Stuhl sehen würden, geben der ganzen Sache einen politischen Anstrich. Bei dem Verfahren in Schweden geht es zwar nicht um die Vorwürfe, die man Assange in den USA macht. Doch es fällt dem Beklagten und seinen Anwälten angesichts dieser Drohungen leicht, eine Verbindung zwischen beiden Fällen herzustellen.
Dennoch wird dem Auslieferungsantrag nach Einschätzung von Richter Thomas am Ende stattgegeben und Assange wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in Schweden dem dort anhängigen Verfahren wegen sexueller Belästigung und Vergewaltigung stellen müssen. Den Wunsch, dieses Verfahren vermeiden zu wollen, kann man nachvollziehen. Erst recht, wenn man wie Assange der Auffassung ist, keine strafbare Handlung begangen zu haben.
Schon vor dem Verfahren sind etliche Peinlichkeiten von den Medien verbreitet worden und man kann davon ausgehen, dass auch das Verfahren in Schweden nicht im ersten Anlauf abgeschlossen wird. Das wird den Medien und auch den Verfahrensbeteiligten viele Gelegenheiten geben, die Öffentlichkeit mit Informationen zu füttern.
Für den Wikileaks-Gründer Assange, der sich die schonungslose Aufdeckung zur Aufgabe gemacht hat, stellt das vielleicht kein Problem dar. Auch wenn im Fall einer Verurteilung die öffentliche Inszenierung seiner Auslieferung in Großbritannien sicher Erwähnung finden wird. Für die Opfer - sofern es sich nicht um aus den USA gesteuerte Denunzianten (d.h. negative Whistleblower?) handelt, wie manche meinen - wird der erwartbare Medienrummel vermutlich eine zusätzliche Belastung darstellen.
Zur Belastung wird das Verfahren aber vielleicht auch für Wikileaks. Denn Assange steht heute noch mehr als jemals zuvor stellvertretend für die Whistleblower-Plattform. Und jede Wendung des Falls Assange - ob zu seinem Nachteil oder seinem Vorteil - wird sich auf Wikileaks übertragen. Ein Mechanismus, der in der Politik bestens bekannt ist und dem man sich am besten durch den Rücktritt von seinen Ämtern entziehen kann.
Doch Assange hat sich für die offene Austragung des Konflikts mit allen Konsequenzen entschieden. Was nur noch mehr unter Beweis stellt, dass Wikileaks seine persönliche Angelegenheit ist.
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