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08. Dezember 2011
Die Verbraucherzentrale Bundesverband sieht sich durch die Ergebnisse einer Auftragsstudie bestätigt: Jeder zweite Internetnutzer, der schon einmal versucht hat, sich bei einem Internet-Dienst abzumelden, fand die Möglichkeit zum Löschen erst nach längerem Suchen. Wurde diese Möglichkeit schließlich gefunden, stellten sich weitere Hindernisse in den Weg. Nur jeder dritte Befragte gab an, der Löschvorgang sei unproblematisch gewesen.
Befragt wurden 1.465 Personen, von denen 1.008 das Internet auch privat nutzen und von denen wiederum 83% ein Online-Konto besitzen. Davon hatten 37% schon einmal versucht, ein Konto zu löschen, wobei 50% dieser Gruppe erst nach längerem Suchen eine entsprechende Möglichkeit gefunden haben. Womit unterm Strich rund 150 Einzelschicksale erschwerter Kontolöschungen bleiben, zu denen der Forschungsbericht anmerkt, dass das Alter der Befragten eine bedeutsame Rolle spielt. Jüngere Anwender hatten weniger Probleme damit, die "oft versteckten" Möglichkeiten zu finden.
Mit dieser Relativierung soll aber das Ergebnis der Verbraucherschützer nicht abgewertet werden. Zumal es haarsträubend ist, wenn 11% der Befragten sich darüber beklagen, man habe von ihnen vor Durchführung der Abmeldung eine Begründung hierfür verlangt.
Es stellt sich ansonsten auch beispielsweise die Frage, ob das Kündigen eines Kontos wirklich mit dem Löschen der Daten einhergeht. Auf welcher Grundlage dazu 38% der Befragten meinen, sie seien "sicher" beziehungsweise "sehr sicher", dass ihre Daten gelöscht wurden, bleibt ein Rätsel.
Nun sind diese Probleme alle nicht neu. Die Frage bleibt aber ungeklärt, wie damit umzugehen ist. Die Verbraucherzentrale zeigt mit dem Finger auf die Bundesregierung und wirft ihr vor, auf der Bremse zu stehen. Ein Vorwurf, der insbesondere auf Bundeswirtschaftsminister Philip Rösler zielt, der für das Telemediengesetz zuständig ist.
Für dieses Gesetz habe der Bundesrat eine Novellierung vorgeschlagen, um unter anderem ein "leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Bedienelement für die Löschung von Konten“ gesetzlich vorzuschreiben. Diese Gesetzesänderung sei von der Regierung aber mit dem Verweis auf "anstehende EU-Regelungen" abgelehnt worden.
Hier muss man den Verbraucherschützern beipflichten, dass dies ein fadenscheiniges Argument ist. Nicht nur, weil es Jahre dauert, bis Brüssel neue Richtlinien verfasst, wie die Verbraucherzentrale bemängelt. Das Problem ist auch, dass die Bundesregierung bereits die vorhandenen Richtlinien ignoriert, beziehungsweise sich die Rosinen aus ihnen herauspickt.
Zuletzt im November kritisierte die EU-Kommission, dass neben Deutschland 15 weitere Mitgliedsstaaten es bisher versäumt haben, das EU-Telekommunikationsrecht in nationales Recht umzusetzen. Der dafür gesetzte Termin ist bereits vor einem halben Jahr (25. Mai) abgelaufen und Deutschland hat immer noch keine Klarheit, was die Rechtmäßigkeit von Cookies angeht. Man kann aber auch die Probleme dieser säumigen Regierungen verstehen, denn es fällt schwer, Gesetze einzuführen, mit denen erwartbar die eigene Internet-Industrie behindert wird, während sich Firmen mit Sitz außerhalb der EU um die Regelungen nicht scheren.
Von daher ist aber auch die Forderung der Verbraucherzentrale nach neuen Gesetzen in Sachen Abmelde-Erleichterung kritisch zu sehen. Denn auch in diesem Zusammenhang werden sich wieder nur für deutsche beziehungsweise europäische Unternehmen klare Sanktionsmöglichkeiten bieten. Was dann vielleicht auch mit erklärt, warum soziale Netzwerke in Deutschland wie StudiVZ, SchülerVZ, Wer-kennt-wen oder auch Lokalisten sich laut Alexa auf dem absteigenden Ast befinden, während Google, Facebook, YouTube (Google) und eBay die vordersten Plätze auf der Alexa-Liste für Deutschland einnehmen.
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