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08. Dezember 2011
Datenschutz in den USA ist ein schwieriges Thema. Oft gibt es gar keine konkreten Regelungen und über mögliche Verletzungen wird auf Fallbasis entschieden. Doch ein Gesetz gibt es zur Zeit noch, das klar den Datenschutz in einem bestimmten Zusammenhang regelt: Informationen über den Verleih von Videos dürfen laut dem "Video Privacy Protection Act" erst nach schriftlicher Zustimmung des Kunden an andere Personen weitergegeben werden. Aber es wird voraussichtlich bald abgeschafft.
Das Gesetz aus dem Jahr 1988 - also aus der Zeit der Präsidentschaft Ronald Reagans - wirkt merkwürdig unangebracht in einem Land, in dem Errmittler von Bibliothekaren regelmäßig die Herausgabe von Listen der ausgeliehenen Bücher verlangen. Oder wo Buchhändler wie Amazon den Kunden dieses oder jenes Buch empfehlen, weil andere Kunden mit ähnlichem Geschmack es ebenfalls getan haben.
Dieses Empfehlungssystem Amazons war es vermutlich auch, was zu der schnellen Verabschiedung eines Gesetzesvorschlags im Repräsentantenhaus führte, der den vor 21 Jahren eingeführten Video-Datenschutz wieder aufheben soll. Denn insbesondere Netflix möchte nur zu gerne empfehlen, welches Video der Kunde sich als nächstes ausleihen soll. Doch eine schriftliche Bestätigung auf Papier, die noch dazu laut Gesetz vor jedem "Sharing" erneuert gegeben werden müsste, ist bei einem Online-Verleih kaum zu machen.
Das wird aber vermutlich bald nicht mehr notwendig sein, denn auch Senat und Präsident werden dem Netflix-Gesetz voraussichtlich keine Steine in den Weg legen. Auch wenn die Bürgerrechtler von EPIC sich in einem offenen Brief (PDF) beschweren, dass eines der wenigen greifbaren US-Datenschutzgesetze in die Tonne getreten werden soll.
Bleibt die Frage, wie es in der präsidialen Amtszeit eines ehemaligen Filmschauspielers überhaupt zu einem Video Privacy Protection Act kommen konnte. Die Antwort hierauf ist in gewisser Weise entlarvend für das US-Politsystem.
Das Gesetz wurde konzipiert und verabschiedet, nachdem ein Journalist es gewagt hatte, sich die Video-Ausleihliste eines Kandidaten für einen Richterstuhl am Supreme Court zu beschaffen und zu veröffentlichen. Die von dem früheren Generalstaatsanwalt und Richter Robert Bork (Wikipedia) ausgeliehenen Videos an sich waren zwar unverfänglich, doch der aus der Listenveröffentlichung resultierende politische Protest war groß.
Zumal der Journalist seine massive Verletzung der richterlichen Privatsphäre damit begründete, dass der stockkonservative Bürgerrechtsgegner Bork selbst eine sehr strikte Auffassung vertrat: US-Bürger dürfen sich nur auf den Schutz der Privatsphäre berufen, wenn dieser Bereich explizit durch ein direktes Gesetz geschützt wird. Folgerichtig kam es zu einem direkten Gesetz, das Ausleihlisten von Videos unter Schutz stellt - und sonst nichts. Man würde sich wünschen, dass mehr US-Politiker im Internet ein soziales Netzwerk benutzen, gebrauchten Trödel ersteigern, oder interessengeleitete Werbung erhalten. Dann gäbe es vermutlich auch mehr Schutzrechte für den Bürger.
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