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Vor ziemlich genau einem Jahr hat die amerikanische Einwanderungs- und Zollbehörde ICE zum wiederholten Male Domains konfisziert, die angeblich der Piraterie dienten. Darunter befand sich auch das Hip-Hop Blog dajaz1.com, das sich schon damals gegen die ungerechtfertigte Beschlagnahmung zur Wehr setzte. nun wurde die Domain dem Eigentümer zurück gegeben. Und wie erste Berichte ahnen lassen, kann der Fall als Paradebeispiel für die Kritiker solcher Maßnahmen dienen.

Alle diese Berichte stützen sich auf eine Darstellung bei techdirt.com und sind daher mit etwas Vorsicht zu genießen. Doch die dort gemachten Angaben decken sich teilweise mit früheren Angaben der New York Times, die damals vom Betreiber des Hip-Hop Blogs aus erster Hand Belege erhalten hatte, wonach die Vorwürfe der Piratenjäger keiner Prüfung standhalten würden. Der Betreiber des Blogs konnte anhand von Schriftstücken beweisen, dass er die von ihm veröffentlichten Musikstücke mit Freigabe der Rechteinhaber erhalten hatte. Die Musiker und ihre Labels benutzen solche Blogs gezielt für Werbezwecke.

Doch die dem Heimatschutzministerium uinterstellte Behörde stützte sich wohl einzig auf Informationen, die von den Verbänden der Musik- und Filmindustrie stammten. Was techdirt dieser Darstellung hinzufügt, sind Angaben des Anwalts.Andrew P. Bridges, der vor dajaz1.com schon einige interessante Urheberrechtsstreitigkeiten zu vertreten hatte. Bridges hat laut techdirt über Unregelmäßigkeiten berichtet, die möglicherweise der Verschleierung des Falls dienten.

So hat der Ankläger mehrfach Fristverlängerungen beantragt, als es um die formal notwendige Eingabe eines Antrags zur dauerhaften Konfiszierung der Domain ging. "Unregelmäßig" ist daran, dass man den Rechtsbeistand des Blogs weder über die Anträge noch über die Fristverlängerungen infomierte. Informationen erhielt er nur vage und auf Anfrage. Seine Bitten, Einblick in die Unterlagen nehmen zu dürfen, wurden abgewiesen. Der Fall wurde als Verschlusssache bezeichnet und damit hatte der Anwalt nicht einmal die Möglichkeit, die Existenz der Fristverlängerungsanträge einzusehen.

Vermutlich wurden dann aber keine weitere Anträge auf Fristverlängerung mehr gestellt, womit der dauerhafte Einbehalt der Domain nicht mehr möglich war. Die Domain wurde wieder in die Kontrolle des Inhabers gegeben.

Man darf nun auf die weiteren Details dieses Falls gespannt sein, denn die gibt es mit Gewissheit. Für Kritiker zeigt der Fall aber schon jetzt, dass die Domain-Beschlagnahmung als Waffe gegen die Piraterie ein sehr gefährliches Instrument ist. Vor allem, wenn Fälle dieser Art von den Behörden behandelt werden können, als handele es sich um Untersuchungen im Umfeld des Terrorismus oder vergleichbar schwerer Straftaten.



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