Maßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL
Wir fertigen Gürtel nach Maß und zu vernünftigen Preisen, in verschiedenen Farben, Qualitäten und Längen, mit fest vernieteter Schnalle oder als Wechselgürtel mit Druckknöpfen.
20. Dezember 2011
Im Stellvertrerterkrieg Apples gegen Google Android hat Apple einen weiteren, mehr oder weniger bedeutsamen Sieg über den Android-Partner HTC davongetragen. Die Internationale Handelskommission ITC, anders als der Name es vermuten lassen würde eine reine US-Behörde, hat Apples Patentbeschwerde in Teilen stattgegeben.
Von insgesamt zehn Patenten, die Apple ursprünglich als verletzt angegeben hatte, wurde nur eines in der Entscheidung der ITC berücksichtigt und darf nun von HTC nicht mehr länger auf Import-Geräten in den USA verwendet werden. Die von Florian Müller (FOSS Patents) als "data tapping patent" bezeichnete Schutzschrift erklärt es zum geschützten Verfahren, wenn eine Telefonnummer oder ein Tagesdatum in einer Mail oder einer anderen Botschaft angetippt werden kann, um eine andere Anwendung (Telefonfunktion, Kalender) zu starten.
Dieses Verfahren darf HTC beginnend mit dem 19. April auf Import-Geräten nicht mehr benutzen. Doch es scheint nicht unmöglich, die Funktionalität auf anderem Wege zu erreichen, so dass das Patent nicht mehr länger verletzt wird. Könnte Google diese Änderung direkt in Android umsetzen, wären HTCs Importe überhaupt nicht in Frage gestellt.
Apple ist es also nur gelungen, sich bei einem Patent durchzusetzen, das noch dazu nicht von besonderer Bedeutung ist. Dieses Patent kann Apple nun auch benutzen, um gegen andere Android-Partner vorzugehen, die das gleiche Verfahren einsetzen. Insofern ist es richtig, dass man von einer Lernkurve auf Seiten Apples im Patentkrieg sprechen kann. Doch es ist sicher auch richtig, dass nicht nur Apple solche Erfahrungen machen kann.
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