19. Oktober 2011
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Man könnte nach dieser
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs den Eindruck gewinnen, dass einige Leute zu viel Zeit und Geld haben. Wieso sonst streitet man wegen eines nicht entstandenen Schadens bis zur letzten Instanz? Kurz zusammengefasst: Bei einem Unfall wird der Mini eines BMW-Mitarbeiters beschädigt. Reparaturkosten laut Gutachten 3.446,12 €, entstandene Kosten laut Rechnung nach Reparatur 4.005,25 € , tatsächlich gezahlte (nach Abzug des Werksangehörigenrabatts) Kosten 2.905,88 €. Trotz damit bereits über 500 Euro erzieltem Gewinn werden auf dem Klageweg nochmals fiktive (weil nicht gezahlte) Reparaturkosten und Nutzungsausfall verlangt. Die Richter meinten, das geht zu weit.
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