| Datenschutz in Schweden |
| Montag, 18.06.2007 | ||||||||
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Der schwedische Online-Dienst Ratsit.se hat sich den Beschwerden von Bürgern gebeugt und macht es nun nicht mehr ganz so einfach, Informationen über Kredite, Einkommen, Eigentum beziehungsweise andere finanzielle Informationen von Bürgern und Unternehmen abzurufen. Bisher war das problemlos, anonym und kostenlos machbar. Seit dem 11. Juni aber werden die so "untersuchten" Verbraucher zumindest informiert, wer wann welche Informationen über sie abgerufen hat. Teilweise sind die Abfragen nun auch kostenpflichtig. Eine umfassende Recherche incl. aller Finanzinformationen kosten nun beispielsweise fünf Euro. Diese neuen Regeln dürften den Erfolg des erst im November gegründeten Auftritts nachhaltig beeinträchtigen. Immerhin ist es dem Dienst in diesen wenigen Monaten gelungen, 610.000 Anwender namentlich zu registrieren. Kein schlechtes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass Schweden nur etwa 9 Millionen Einwohner zählt. Allerdings hat sich der von Ratsit.de gebotene Service auch zu einer Art Volkssport entwickelt. In Schweden wird zwar die Bereitstellung aller über die Bürger gesammelten Informationen per Gesetz verlangt. Doch in den Zeiten vor Ratsit.se war es für Interessierte zum Abruf dieser Informationen notwendig, die lokale Finanzbehörde aufzusuchen. Nachdem aber die Gesetze im Jahr 2003 geändert worden waren, erhielten Online-Medien das Recht, diese Daten ebenfalls zu veröffentlichen. Der einfache und anonyme Online-Zugang zu diesen Daten verlockte dann dazu, sich ausgiebig über Verwandte, Bekannte und Nachbarn umfassend zu informieren. Die Datenschutzbehörde des Landes wurde folgerichtig mit Beschwerden überhäuft und auch die Finanzbehörde geriet unter Druck, denn es wurde befürchtet, dass der freie Zugang zu den Daten auch für kriminelle Zwecke missbraucht werden könne. Um nun aber den gesetzlichen Forderungen dennoch Folge zu leisten, entschied sich die Finanzbehörde für eine kleine Denk- und Entscheidungshilfe. Man teilte Ratsit.se mit, dass das Gesetz zwar die Freigabe der Informationen fordert. Doch die Form der Datenweitergabe wird in dem Gesetz nicht näher beschrieben. Somit wäre es denkbar, dass die Behörde die Daten nicht wie bisher elektronisch übermittelt, sondern auf Papier gedruckt zur Verfügung stellt. Angesichts dieser Drohung lenkte der Dienst offenbar lieber ein und beschränkt nun die Veröffentlichung zumindest teilweise.
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