LedergürtelMaßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL

Wir fertigen Gürtel nach Maß und zu vernünftigen Preisen, in verschiedenen Farben, Qualitäten und Längen, mit fest vernieteter Schnalle oder als Wechselgürtel mit Druckknöpfen.

 

Nachdem Googles Ankündigung der Neuordnung und Vereinheitlichung der Datenschutzerklärungen vielfach auf Kritik gestoßen ist, hat Microsoft die Zeichen der Zeit erkannt und in den USA eine Werbekampagne gestartet. In ganzseitigen Zeitungsanzeigen spielt man auf die Bedenken an der verbraucher an liefert selbst noch ein Anstöße, warum Googles Vorgehen schädlich ist.

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Eine aktuelle Reuters-Meldung hat es in sich: Das US-Sicherheitsunternehmen VeriSign wurde Opfer mehrerer erfolgreicher Hacker-Angriffe. Nicht gestern und nicht vorgestern, sondern irgendwann im Jahr 2010. Die Informationen von VeriSign stammen auch nicht aus einer Pressemitteilung, sondern aus einem Pflichtbericht an die US-Börsenaufsicht SEC vom Oktober 2011.

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HTC bestätigt auf seinen Hilfeseiten eine WiFi Sicherheitslücke, kann dafür aber offenbar noch keine Hilfe anbieten. Mehr Informationen findet man auf den Seiten des Sicherheitsexperten Bret Jordan, der die Sicherheitslücke zwar nicht entdeckt, aber sie dafür (viel ausführlicher als HTC) dokumentiert hat.

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Liest man heute, was die deutschen Mainstream-Medien über die gestrige Ablehnung des Revisionsantrags im Fall ThePirateBay.org zu berichten haben, dann könnte man fast meinen, in den Schlagzeilen schwinge ein wenig Genugtuung oder Schadenfreude mit.

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Wieder einmal macht Google schlechte Erfahrungen mit Gerichten in Frankreich: Ein Gericht in Paris hat die Suchmaschine zu 500.000 Euro Schadensersatz und 15.000 Euro Strafe verdonnert, weil das Unternehmen mit Google Maps kostenlose Kartendienste anbietet und damit den Wettbewerber, das Unternehmen Bottin Cartographes, wettbewerbswidrig behindert hat.

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Forbes-Autor Paul Tassi lässt sich in einem aktuellen Beitrag zum wiederholten Mal über das weit verbreitete Phänomen der Nachahmung bei Online-Spielen aus, das vor allem im mobilen Bereich bei Android und iOS Apps zu beobachten ist. Und dort wiederum nach Ansicht des Autors insbesondere bei Zynga, einem der erfolgreichsten Unternehmen der Branche.

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Auch in Schweden gab es heute einen wichtigen Gerichtsbeschluss: Das höchste Gericht des Landes, der "Högsta Domstolen", hat den Revisionsantrag von Gottfrid Svartholm, Peter Sunde, Fredrik Neij und Carl Lundström abgewiesen. Womit nun voraussichtlich die zuvor gefällten Urteile rechtskräftig werden und den Beklagten Geld- sowie Haftstrafen drohen.

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Zeitlich passend zum Protestauftakt im Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange in London verbreiten die Fox News einen Exklusivbericht über die Pläne der Enthüllungsplattform Wikileaks. Rupert Murdochs eigene Enthüllungsplattform will von "mehreren Quellen aus der Hacker-Community, die das Tagesgeschäft von Wikeaks gut kennen", erfahren haben, dass die Organisation ihre Server künftig auf Hoher See betreiben will.

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Vor dem Supreme Court in London beginnt heute die Anhörung im Fall des Wikileaks-Gründers Julian Assange und dessen Widerspruch gegen einen Auslieferungsantrag der schwedischen Staatsanwaltschaft. Für das Verfahren ist heute bereits ein ganzer Verhandlungstag festgesetzt und morgen soll ein weiterer folgen.

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Der "Hoge Raad", das höchste Gericht der Niederlande, hat die Verurteilung von zwei jungen Männern bestätigt, denen der Diebstahl beziehungsweise der Raub virtueller Güter angelastet worden war. Die zur Tatzeit 14 beziehungsweise 15 Jahre alten Täter sollen einen damals 13jährigen mit Gewalt gezwungen haben, eine virtuelle Maske sowie ein Amulett des Spiels Runescape herauszugeben.

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Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission gaben gestern bekannt, dass gegen den Gerätehersteller Samsung nun eine formale Untersuchung eingeleitet wird. Dieser Erklärung gingen vorläufige, gewissermaßen Untersuchungen voraus, bei denen Apple und Samsung Fragebögen der Kommission zu beantworten hatten.

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Die britische Gerichtsbarkeit hat nach 10 Jahren Streit um die Auslieferung von Gary McKinnon die Nase voll: Zwei Richter vom königlichen Gerichtshof haben entschieden, dass innerhalb 28 Tagen zwei medizinische Gutachten zur psychischen Gesundheit des Beklagten auf den Tisch kommen müssen. Dann erhält die Verteidigung nochmals die gleiche Zeit, um ihre Sicht der Dinge darzulegen. Aber bis Sommer soll das Verfahren bitteschön abgeschlossen sein.

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Über den Rechtsstreit der (deutschen) Musikindustrie gegen den Heise-Verlag hat nun auch das Bundesverfassungsericht beraten und die Entscheidung aus Karlsruhe bestätigt das zuvor vom Bundesgerichtshof getroffene Urteil. Die Verfassungsbeschwerde wird folgerichtig nicht angenommen. Im Zusammenhang mit der Berichterstattung ist es rechtlich vertretbar, auch Links auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte zu setzen. Das Bundesverfassungsgericht führt dazu noch ergänzend aus, dass ein Link nicht gleich als ein Zueigenmachen einer Meinung gewertet werden kann. Schon das alleine rechtfertigt die zusätzliche Bewertung aus Karlsruhe vollauf.

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