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12. Januar 2012
Posted in Internet News
Der Untersuchungsrichter im Fall Manning wird eine Verhandlung vor einem "General Court-Martial" (Oberstes Kriegsgericht) befürworten. So lautet das knappe und auch erwartete Ergebnis der Untersuchungsverhandlungen im Dezember. Nun wird ebenso erwartbar der für den Militärbezirk Washington zuständige Generalmajor Michael Linnington die Entscheidung treffen, ob er sich dieser Empfehlung anschließt.
Davon wird nach den bisherigen Informationen auszugehen sein, denn die Beweislage dürfte für das Verfahren mehr als ausreichend sein. Gründe, die gegen eine Verhandlung sprechen, haben sich in der Untersuchungsverhandlung nicht ergeben. Sobald der General seine Entscheidung bekannt gegeben hat, wird dann auch der weitere Zeitplan festzulegen sein.
Fest steht ansonsten, dass Manning wegen der Weitergabe von Informationen an Wikileaks beziehungsweise an Julian Assange insgesamt 22 Verstöße gegen das Militärrecht vorgeworfen werden. Unter anderem auch die Unterstützung des Feindes ("Aiding the Enemy"), was wohl am ehesten dem "Hochverrat" (Wikipedia) entspricht und mit der Todesstrafe bestraft werden kann.
Der Hochverrat kann laut Gesetz auch ín Form der Kommunikation mit dem Feind erfolgen. Die Kommunikation kann dabei auf dem direkten oder indirekten Wege erfolgen und muss vom Feind weder empfangen oder beantwortet werden. Für die Bewertung durch das Standgericht besonders wichtig ist es, ob die Unterstützung des Feindes gezielt angestrebt wurde und ob sie in der Absicht erfolgte, dem eigenen Land Schaden zuzufügen.
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