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Erneut kündigt sich in Großbritannien ein Fall an, bei dem ein britischer Bürger wegen einer mutmaßlichen Online-Straftat an die US-Justiz ausgeliefert werden soll. Dabei wäre es im Fall des 23 Jahre alten Studenten Richard O'Dwyer möglicherweise schwer, ihm auf Grundlage der britischen Gesetze eine Straftat vorzuwerfen.

Das war auch das Argument der Verrteidigung, denn der von O'Dwyer betriebene Dienst TVShack verbreitete selbst keine rechtswidrigen Inhalte, er verlinkte lediglich auf rechtswidrig entstandene Kopien von Medieninhalten. Auch das wäre möglicherweise nach britischem Recht strafbar. Doch eine Bestrafung wäre nur nach einer Abwägung mit anderen Rechten (Stichwort Meinungs und Pressefreiheit) möglich und keineswegs selbstverständlich.

Von daher ist die in vielen Medienberichten erwähnte und teilweise auch geäußerte Verärgerung nachvollziehbar. Denn gemeinhin wird Auslieferungsanträgen nur dann zugestimmt, wenn es sich in beiden Ländern um eine Straftat handelt. Der Vorsitzende Richter wollte aber ganz augenscheinlich die Möglichkeit eines rechtmäßigen Betriebs der Link-Seite TVShack nicht akzeptieren. Er argumentierte, dass dort im Unterschied zu beispielsweise Google ein Login erforderlich war, und dass die Besucher selbst auch Links auf kopierte TV-Sendungen angeben konnten.

Damit ist noch keineswegs gesagt, dass der Betrieb von TVShack nach britischem Recht zu verbieten wäre. Doch Aufgabe des Richters war es nur, Gründe zu prüfen, die eine Auslieferung verhindern. Und dafür genügte es ihm wohl, das Suchmaschinen-Argument zu entkräften.

Dass die Entscheidung des Richters für O'Dwyer zu einer zeitnahen Auslieferung des Studenten führt, ist allerdings sehr unwahrscheinlich. Ihm bieten sich jetzt noch mehrere Gelegenheiten, um sich gegen eine Auslieferung zur Wehr zu setzen. Ähnliches gilt schließlich auch für den "UFO-Hacker" Gary McKinnon, der schon seit vielen Jahren ausgeliefert werden soll und der immer noch in Großbritannien auf eine Entscheidung wartet.

Dessen Fall beschäftigt allerdings auch längst die große Politik (z.B. Pressekonferenz Cameron, Obama), denn als Premier Cameron noch gegen die britischen Sozialdemokraten im Wahlkampf stand, hat er versprochen, die entsprechenden Staatsverträge zur Auslieferung zu ändern. Das hat er bisher nicht getan. Doch das heißt nicht, dass man ihn nicht regelmäßig an seine Versprechen erinnert.

Für McKinnon sieht es wiederum so aus, als sei ein Verzicht auf die Auslieferung bereits de facto erfolgt. Eine Erklärung des US-Präsidenten aus dem vergangenen Jahr kann jedenfalls so interpretiert werden, dass man Großbritannien die Entscheidung über die Auslieferung überlässt.



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