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17. Januar 2012
Posted in Internet News
Apple lässt nicht locker: In Düsseldorf wurden vom Hersteller des iPhone weitere Klagen wegen der Verletzung von Gebrauchsmustern durch Mobilfunkgeräte von Samsung angestrengt. Die Klagen richten sich gegen zehn Telefone des koreanischen Herstellers. Die zusätzlich bereits laufenden Verfahren, bei denen es um fünf Samsung-Tablets geht, sollen im Hauptverfahren fortgesetzt werden.
Patentrechtsexperte Florian Müller hat nach den beanstandeten Gebrauchsmustern für Telefone (iPhone) gesucht und zeigt Kopien der Designs in seinem Blog FOSS Patents. Eine Prognose, wie aussichtsreich die Klage Apples sein wird, stellt er aber nicht an. Für ihn sind diese Entscheidungen sehr schwer zu treffen und zwar auch aus Sicht der Unternehmen.
Beide Parteien streiten sich zusätzlich und vor anderen Gerichten wegen der Verletzung technischer Patente. Doch dort ist eine Lösung leichter machbar. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, Patentlizenzen auf Gegenseitigkeit anzuerkennen oder für die Lizenzierung zu zahlen. Aber die Frage, inwieweit Samsung mit dem Design seiner Geräte Schutzrechte Apples verletzt, ist für beide Unternehmen nicht zu klären.
Hier geht es darum, grundsätzliche Entscheidungen über die Reichweite und Auslegungsbreite der Gebrauchsmuster zu treffen. Womit im Grunde genommen ein Großteil des Dauerkonflikts zwischen den Lagern der Android und Apple-Fans angesprochen wird. Viele Apple-Fans sind der Überzeugung, dass Samsung und andere Hersteller schamlos das Vorbild des iPhone abgekupfert haben. Samsung-Fans wiederum werden die Position vertreten, dass ein schlankes rechteckiges Gerät mit großflächigem Bildschirm, Bedienelementen im unteren Bereich der Frontseite und einer Kamera auf der Rückseite den Notwendigkeiten und technischen Gegebenheiten folgt. Ein Schutz dieser Design-Merkmale ist für sie undenkbar.
Die Wahrheit vor Gericht, über die ab Ende August entschieden werden soll, wird irgendwo in der Mitte liegen. Das Gericht wird festlegen müssen, welche Merkmale wesentlich für das Gebrauchsmuster sind und welche nicht.
Für Samsung wird sich dadurch vorerst kaum etwas ändern. Auch wenn die zehn beanstandeten Telefone das aktuelle Smartphone-Angebot des Unternehmens weitgehend abdecken dürften. Doch Apple hat keine Einstweiligen Verfügungen beantragt. Wozu - wie Müller meint - die notwendige Eilbedürftigkeit ohnehin fehlen würde. Die meisten Geräte sind schon viele Monate auf dem Markt.
Für den Juristen ist der neue Vorstoß Apples aber auch keine feindselige Handlung. Beide Unternehmen und im Grunde auch die gesamte Konkurrenz muss wissen, wie weit die Ähnlichkeiten mit den Gebrauchsmustern gehen dürfen, ob die Gebrauchsmuster bei einer Prüfung Bestand haben, und ob die geringfügigen Änderungen, die Samsung am Galaxy Tab 10.1 vorgenommen hat, schon genügen, um eine Rechtsverletzung auszuschließen.
Im Grunde also eine Entscheidung, die sich alle Seiten wünschen. Um die man aber die Richter in Düsseldorf nicht beneidet.
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