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19. Januar 2012
Posted in Internet News
Grooveshark, ein nicht unsympathischer, aber auch heftig umstrittener, community-basierter Streaming-Service für Musik, ist seit gestern für deutsche IPs nicht mehr zu erreichen. Aiuf der Startseite heißt es lapidar: "Aufgrund unverhältnismäßig hoher Betriebskosten stellt Grooveshark den Zugriff aus Deutschland ein".
Wobei man sich eine Spitze gegen die GEMA nicht verkneift, denn die abgewiesenen Besucher sollen sich an den Verwerter wenden, wenn sie "die Betriebskosten für Anbieter wie Grooveshark herabsetzen wollen". Das Problem ist nur, dass GEMA diese Behauptung als unwahr darstellt.
In einem "Statement zu den Vorwürfen von Grooveshark" gibt GEMA sogar an, dass Grooveshark bisher "noch in keiner Form Kontakt aufgenommen" hat. Auch das eine Aussage, die hintergründig sein kann, denn häufig werden Kontakte dieser Art von GEMA selbst hergestellt und das wird mit dieser Aussage nicht bestritten.
Doch es scheint glaubhaft, wenn der Verwerter die Darstellung bestreitet, dass seine Abgabenforderungen zur selbstverordneten Grooveshark-Sperre beigetragen haben. Nach einem aktualisierten Bericht von netzwertig.com ist wohl eher anzunehmen, dass Grooveshark einen Pakt mit dem deutschen Musikdienst simfy.de geschlossen hat. Worum es bei diesem Abkommen geht, bleibt unklar. Doch es ist nicht auszuschließen, dass die registrierten Grooveshark-Nutzer (von denen einige auch zahlen) bei diesem Deal eine besondere Rolle spielen.
Wie auch immer, Verträge sind meist mit Zahlungen verbunden und Geld kann Grooveshark sicher gebrauchen. Das Unternehmen hat gleich mehrere große Verfahren am Hals: Unter anderem klagen die großen Labels gegen den Dienst und ein dabei oft wiederholter Vorwurf ist es, dass Grooveshark eben nicht wie behauptet angemessene Musiklizenzen bezahlt.
Überhaupt spielt Grooveshark eine Sonderrolle. In gewissem Sinne ahmt der Dienst YouTube nach, denn bei Grooveshark können die Nutzer Musikstücke hochladen. Ebenfalls nach dem Vorbild von YouTube wird behauptet, dass jeder von einem Rechteinhaber gemeldete Verstoß gegen das Urhebeberrecht sofort zur Löschung des Musiktitels führt. Womit der Dienst den Anforderungen für eine Haftungsfreistellung nach dem US-Urheberrecht entspricht.
Doch an dieser Darstellung bestehen Zweifel. In einem aktuellen Verfahren, bei dem Universal, Sony und Warner Music gemeinsam gegen Grooveshark klagen, wurde vor Gericht behauptet, dass die Grooveshark-Macher auch selbst Musikstücke eingestellt haben. Die Behauptung geht auf anonyme Foren-Einträge bei dem Infodienst Digital Music News zurück und soll von Grooveshark-Mitarbeitern stammen. In den Posts sollen diese Mitarbeiter auch angegeben haben, dass ihr Arbeitgeber Soll-Ziele vorgibt, was die wöchentlichen Uploads angeht. Wenn diese Ziele erreicht werden, erhalten die Mitarbeiter zusätzliche Gratifikationen.
Grooveshark hat nun von dem Infodienst die Herausgabe weiterer Informationen (IP-Adressen) verlangt. Doch Digital Music News will gegen diese Forderung gerichtlich vorgehen, während von Seiten der Labels angedeutet wird, dass man auch stichhaltigere und personenbezogene Beweise für diese Uploads vorlegen kann. Der CEO soll alleine 1.791, einer seiner Unterlinge 20.756 Musikstücke hochgeladen haben.
Von der Beweisbarkeit der Behauptungen abgesehen wird sich für Grooveshark die Frage stellen, wie man die laufenden Kosten der Verfahren finanziert. Womit sich dann möglicherweise der Kreis wieder schließt, denn die Aufgabe der Geschäfte in Deutschland könnte die Geldnot des Dienstes zumindest kurzfristig mildern.
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