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20. Januar 2012
Posted in Internet News
Der zeitliche Zusammenhang zwischen der Zerschlagung des Dienstes MegaUpload hat weder mit der aktuellen US-Politik (SOPA) zu tun, noch mit Werbekampagne des Dienstes vom vergangenen Dezember. Die vom US-Seite koordinierten polizeilichen Maßnahmen in mehreren Ländern und vor allem Neuseeland sind vielmehr von einer Grand Jury Anfang Januar aufgrund der Beweislage angeordnet worden.
Eine Durchsicht der 72 Seiten umfassenden Entscheidung des Gerichts in Virginia ist extrem spannend und aussagekräftig. Die Entscheidung des Gerichts basiert demnach auf einer erdrückenden Beweislage gegen Kim Schmitz und seine Mitangeklagten.
Die deutsche Piratenpartei verbreitet heute schon Pressemitteilungen, in denen sie für MegaUpload Partei ergreift. In der Pressemitteilung heißt es unter anderem "Dabei hielt sich der Dienst nach eigenen Angaben strikt an die Regelungen des einschlägigen US-Gesetzes DMCA (Digital Millenium Copyright Act). Das Gesetz schreibt vor, dass ein Infrastrukturbetreiber wie Megaupload auf Hinweis eines Rechteinhabers beanstandete Dateien aus dem Netz nehmen muss".
Das ist was den DMCA angeht vollkommen richtig. Im Gerichtsprotokoll aus Virginia werden allerdings etliche Beweise vorgelegt, die gegen die Unschuldsvermutung sprechen. Die Beteiligten haben demnach unter anderem selbst geschützte Filme eingestellt oder abgerufen. Es war ihnen bekannt, dass geschützte Materialien auf den Servern liegen und sie haben gemeinsam Verfahren entwickelt, wie sie sowohl die Ermittlungsbehörden als auch die Rechteinhaber hinters Licht führen können.
Diese ganzen Behauptungen stammen nicht von dubiosen Zeugen und basieren auch nicht auf Hörensagen. Vielmehr werden die Angeklagten selbst in dem Gerichtsdokument mit genauer Angabe von Zeit, Gesprächspartner und dem jeweils benutzten Kommunikationsmittel zitiert.
Kurz: Man hat Zugriff auf Kommunikationsdaten (vor allem Mails) erhalten, die das Treiben der sieben Beklagten seit vielen Jahren dokumentieren.
In den Unterlagen ist auch ganz genau vermerkt, wann welche Zahlungen geflossen sind, wer wieviel Geld erhalten hat und wie viele Mercedes, Maserati usw. der Fuhrpark umfasst. Außerdem werden darin wesentliche Teile des Geschäftsmodells beschrieben und wie es im Laufe der Zeit an die Gegebenheiten angepasst wurde.
Etwa, dass nicht-zalende Benutzer nur ein bestimmtes Zeitkontingent erhielten, um rechtswidrig eingestellte Filme anzusehen. Diese Zeitkontingent lag absichtlich in einem Bereich, der von den meisten Filmen überschritten wird. Unter anderem dadurch wurden die Benutzer dazu gebracht, eine Premium-Mitgliedschaft zu erwerben.
Bei den Uploads von Filmen durch User wurde überprüft, ob der jeweilige Film sich schon im Bestand befindet. Falls ja, so wurde der Upload nicht weiter berücksichtigt, dem Video wurde lediglich ein neuer Link auf die bereits vorhandene Kopie zugewiesen.
Der Datenbestand bei MegaUpload wurde nicht durchsuchbar gemacht, weil "uns das in Schwierigkeiten bringen könnte". Stattdessen wurde von externen Sites gezielt auf Videos bei MegaUpload verlinkt. Um die Haftungsfreistellungsklausel des DMCA in Anspruch zu nehmen, wurde für die Rechteinhaber ein Missbrauchssystem eingerichtet, mit dem sie selbst Links auf Filme löschen konnten. Das entspricht dem Sinn des DMCA, wonach Online-Dienste auf Hinweise von Rechteinhabern sofort nach Kenntnisnahme reagieren und die rechtswidrigen Inhalte entfernen, um straffrei zu bleiben.
Die Zahl der Links, die mit diesem Missbrauchssystem gelöscht werden konnte, war aber begrenzt. Vor allem aber wurden für jeden Film unterschiedliche Links angegeben, wobei die Löschung durch den Rechteinhaber nur den Link betraf, nicht aber den eigentlichen Film.
Dass dies absichtlich und geplant erfolgte belegen Dutzende von Mails und Chat-Protokolle. Die Beweissammlung beinhaltet sogar Beispiele, in denen sich die Beklagten über ihr Tun lustig machten: "...wir haben ein lustiges Geschäft... wir sind moderne Piraten :)" In der Antwort eines anderen Beklagten heißt es dann "wir sind keine Piraten, wir bieten nur Schifffahrtsdienstleitungen an für Piraten :)"
Sollten diese und die vielen anderen Beweisstücke authentisch sein, so bedeutet das zweierlei: Erstens sind die Beklagten im Sinne der Anklage verratzt. Die Gespräche der Männer sind so belastend und eindeutig, dass sie kaum eine Chance haben werden, ihre Schuld glaubhaft abzustreiten. Zweitens aber heißt das, dass irgend jemand Zugang zu der internen Kommunikation bei MegaUpload hatte.
Was möglicherweise auch heißt, dass alle Informationen - auch die Kundendateien sowie die informationen über Uploads - in den Händen der US-Ermittler sind. Mit aller Vorsicht wagt man die Prognose, dass der Schlag gegen MegaUpload noch beträchtliche Folgen haben kann.
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