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Der Schlag gegen den Filehoster MegaUpload kam hart und überraschend, nachdem Dienste wie dieser seit Jahren weitgehend unbehelligt agieren konnten. Doch jetzt wurde mit MegaUpload ein besonders bizarrer Vertreter dieses Gewerbes ausgeschaltet und es ist absehbar, dass dieser Fall noch einige weitere Überraschungen mit sich bringen wird. Bemerkenswert ist aber auch, dass dieser spektakuläre Fall schon jetzt zu einem Überdenken und zu neuen Diskussionen des Themas "Urheberrechte im Informationszeitalter" zu führen scheint.

Doch zunächst zu den Neuigkeiten des Wochenendes: Der Fall MegaUpload hat auch bei den Mainstream-Medien größte Beachtung gefunden. Das wiederum hat auch mit den Extravaganzen des Chefs dieser "Mega-Verschwörung" zu tun, wie die Klageschrift die Gruppe der sieben Männer auch bezeichnet ("Mega-Conspiracy).

Kim Schmitz, dessen Vorliebe für teure und schnelle Autos sowie einen allgemein luxuriösen Lebensstil bekannt ist, wurde an seinem 38. Geburtstag an seinem Wohnsitz festgenommen, dem angeblich teuersten Haus Neuseelands. Er wollte das 30 Millionen neuseeländische Dollar (ca. 19 Mio Euro) teure Anwesen eigentlich kaufem, doch der beantragte Kauf war auf ministerialer Ebene abgelehnt worden, weil Schmitz wegen seiner Vorstrafen den "good character test" nicht bestanden hat.

kimpoliceJetzt machen Fotosammlungen die Runde, die den Abtransport seiner Fahrzeugflotte zeigen. Bei einer ersten Haftprüfung am Wochenende beantragte Schmitz eine Freilassung gegen Kaution. Doch das wurde wegen der Fluchtgefahr abgelehnt, weil ein Hubschrauber auf seinem Gelände stand. Außerdem hatte man zwei Shotguns bei ihm gefunden, als er verhaftet wurde.

Auch bei der Wahl seines Verteidigers war Schmitz nicht kleinlich: Robert Bennett sollte ihn verteidigen, der frühere Rechtsbeistand von Präsident Clinton im Fall der Klage von Paula Jones wegen sexuellen Missbrauchs. Bennet vertrat Schmitz schon in der Vergangenheit. Doch in diesem Fall lehnte er das Mandat mit der Begründung ab, dass es zu einem Interessenskonflikt wegen eines anderen, namentlich nicht genannten Klienten der Kanzlei Hogan Lovells kommen könnte. Bei einer Kanzlei mit 2.500 Anwälten ist kaum auszuschließen, dass auch das ein oder andere Filmstudio oder Musik-Label zu den Manadanten zählt.

Die Klage MegaUpload gegen Universal Music, die Schmitz im Dezember angestrengt hatte, wurde inzwischen übrigens eingestellt . Interessant ist nun, welche Auswirkungen der Schlag gegen MegaUpload im Internet hatte. Daten eines anonymen Zugangs-Providers in Frankreich sowie der Unternehmen Arbor Networks und Sandvine können zeigen, wie sich der Zugriff auf die Server des Dienstes auf den allgemeinen Datenverkehr auswirkten. In den USA und Europa war MegaUpload für jeweils knapp 1%, im asiatisch pazifischen Raum sogar für knapp 2% des gesamten Datenaufkommens verantwortlich.

Doch vielleicht beruhigt sich der Datenverkehr noch weiter. Denn einige andere Filehoster scheinen - vorsichtig gesagt - beunruhigt über die Entwicklung bei MegaUpload. Filesonic hat beispielsweise alle Sharing-Funktionen eingestellt. Downloads  bekommt nur noch, wer den entsprechenden Upload vorgenommen hat. Der Wettbewerber Uploaded.to wiederum sperrt Zugriffe von US-Anwendern aus. Rapidshare dagegen verbreitet via Facebook Beruhigungspillen. Kein Wunder, denn der in der Schweiz angesiedelte Dienst hat sich in den bisherigen Streitfällen vor europäischen Gerichten sehr gut geschlagen.

Derweil sorgten Aktionen von Anonymous für einen leicht kompensierenden Anstieg des Datenverkehrs. Seit Freitag und über das gesamte Wochenende liefen Denial-of-Service-Angriffe auf verschiedenste Websites im Umfeld der Unterhaltungsindustrie sowie der US-Ermittlungsbehörden. Auch in Foren und Kommentaren machen viele ehemalige (zahlende?) Nutzer von MegaUpload ihrem Ärger Luft.

Möglicherweise waren es diese Sympathiekundgebungen, die die Piratenpartei zu einer fragwürdigen Pressemitteilung ermutigten. Fragwürdig war diese PM, weil sich die Piratenpartei dabei versuchte, auf die Seite von MegaUpload zu schlagen und den Dienst als unschuldiges Opfer US-amerikanischer Behörden und der Verwerterindustrie darstellten. Eine Darstellung, die entweder durch vollständige Unkenntnis der Sachlage zu erklären ist, oder bewusst und gezielt eine falsche Perspektive bezog - die aber auf jeden Fall Kritik verdient.

"Political incorrect" aber erfrischend unzweideutig fällt dagegen die Einschätzung bei Fefes Blog aus, wo Felix von Leitner vom CCC erklärt, warum er sich nicht hinter "Kimble" (Kim Schmitz) schlagen will: Weil Schmitz' Vita eine Parteinahme einfach verbietet und weil man auch jetzt wieder befürchten muss, dass er alles tun wird, um seine Haut auf Kosten anderer zu retten.

Womit Leithner auf das Problem der Logs anspricht, die bei MegaUpload im Laufe der Jahre gesammelt wurden. Der CCC-Mann hält es für möglich, dass Schmitz diese Logs im Rahmen eines Deals "den Amis" überlässt. Womit er allerdings einen sehr interessanten Punkt erwähnt: Welche Daten liegen den Ermittlern eigentlich noch vor, wenn sie schon so genau die Mail- und Chat-Kommunikation sowie die finanziellen Verhältnisse der Mega-Verschwörung kennen?

Wie schon am Freitag berichtet, ist die Klageschrift des Gerichts in Virginia mit Mail-Zitaten der Beklagten nur so gespickt. Das wird von allen Medien bisher so hingenommen, doch man fragt sich schon, woher diese Daten stammen. Gab es einen Maulwurf in der Verschwörung? Haben die Provider den Ermittlern Zugang gewährt? Oder wurden die Mitglieder der Gruppe durch andere Methoden gezielt belauscht?

Und welche Daten haben die US-Ermittler wohl jetzt erst in ihrem Besitz, nachdem mehrere hundert Server in den USA und Europa von ihnen beschlagnahmt wurden? Haben sie nun auch Zugang zu den Upload-Daten oder zur Kundendatenbank und können sie anhand dieser Daten identifizieren, wer welche Filme hochgeladen hat?

Ein Gedanke, der vor allem jene Nutzer nervös machen wird, die von MegaUpload für die Vielzahl ihrer Uploads finanziell belohnt wurden. Was, wenn die US-Behörden diese Informationen den Rechteinhabern aushändigen, um auf dem Klageweg Schadensersatz zu einzutreiben? Schmitz jedenfalls wird kaum etwas zum Schutz dieser Personen tun,. Schon gar nicht, wenn ihm im Gegenzug für die Unterstützung der Ermittler ein Strafnachlass versprochen wird.

Diese Erkenntnis wird sich in Zukunft vermutlich auch bei jenen einstellen, die sich zur Zeit noch an DoS-Angriffen beteiligen. Aber auch die Meinungsmacher im Internet werden vermutlich an diesem Fall erkennen, dass die Dichotomie Piraten (gut) / Unterhaltungsindustrie (böse) das Problem zu stark vereinfacht.

So fällt es jetzt schon positiv auf, dass bei TorrentFreak die Frage gestellt wird, was denn aus MegaUpload eine Schurkenseite macht und eine Zerstörung des Dienstes rechtfertigt. Obwohl gerade dieses populäre Blog im Dezember noch den Eindruck erweckte, von Schmitz im Rahmen eines PR-Auftrags engagiert worden zu sein.

Doch jetzt scheint man erkannt zu haben, dass der im Dezember noch gefeierte Held in Wirklichkeit die Haftungsfreistellungsklausel des US-Urheberrechts gezielt ausnutzte, um sich an den Urheberrechtsverletzungen anderer zu bereichern.

Das aber hat nichts mit dem Recht auf Privatkopie zu tun, wie es beispielsweise von der Piratenpartei gefordert wird. Hier geht es ganz einfach um einen Fall der trickreichen, egoistischen Bereicherung. Wer das für schützenswert hält, schneidet sich ins eigene Fleisch.



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