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24. Januar 2012
Posted in Internet News
Der US Supreme Court hat eine Entscheidung (PDF) getroffen, die den Schutz der Privatsphäre der US-Bürger überraschend stärkt: Wenn polizeiliche Ermittler eine Person überwachen und zu diesem Zweck ein GPS-Gerät am Fahrzeug der überwachten Person anbringen, dann bedarf dies einer richterlichen Genehmigung, haben die höchsten Richter einstimmig beschlossen.
Ihre Entscheidung könnte auch dazu führen, dass andere Formen der Überwachung wie etwa die durch öffentlich angebrachte Kameras, die automatische Gesichtserkennung und vielleicht auch das Data Mining auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Vor allem, weil bei diesen Vorgehen auch noch verdachtsunabhängig ermittelt wird.
Die Mehrheit der Richter begründete ihre Entscheidung damit, dass eine nicht angeordnete GPS-Überwachung einen Verstoß gegen den 4. Verfassungszusatz (Schutz der Wohnung) darstellt. Vier Richter wiederum begründete ihre Entscheidung zusätzlich mit dem daramtischen technologischen Wandel, der eine vergleichsweise leichte und billige Überwachung des Bürgers möglich macht. Eine Entwicklung, die dem Bürger den Eindruck verschaffen könnte, ständig vom Staat überwacht zu werden und der daher Einhalt zu gebieten ist.
Wie weit dieser Schutz vor dem Waffenarsenal der Ermittler reichen sollten, ließen die Richter allerdings weitgehend offen. Sie beschränkten sich in ihrer Entscheidung auf die GPS-Nutzung am Fahrzeug. Doch der Tenor ihrer Begründungen stellt die Weichen für künftige Entscheidungen dieser Art.
Was allerdings voraussetzt, dass es zu einer Klage vor dem Supreme Court kommt. Und wie es darstellt, sinkt die Wahrscheinlichkeit zunehmend, dass es zu solchen Verfahren überhaupt kommen kann. Im aktuellen Rechtsstreit ging es um einen Drogenhändler, dessen Aktivitäten gerichtlich auch mit Hilfe von GPS-Auswertungen belegt werden konnte. Gegen diese Beweise klagte er wie man sieht erfolgreich, die Beweise werden nun nicht mehr anerkannt.
Bei anderen Formen der elektronischen Überwachung wie der Anwendung von Gesichtserkennungsverfahren oder des Data Mining ist es dagegen eher unwahrscheinlich, dass es zu einer Klage kommt. Denn diese Verfahren werden meist nicht zu Beweiszwecken benutzt, sondern dienen beispielsweise der Aufnahme und Unterstützung von Ermittlungsverfahren. Die Betroffenen erfahren gar nicht erst vom Einsatz dieser Verfahren.
Wenn aber der Einsatz von solchen Verfahren erkennbar wird, wie es etwa bei der unter Präsident Bush erfolgten Überwachung des Telefon-. und Internet-Datenverkehrs der Fall war, dann sind Klagen oft aus anderen Gründen nicht möglich. Etwa, weil die Zulassung der Klage davon abhängig gemacht wird, dass der Kläger direkt und unmittelbar davon betroffen war. Damit wurden im Fall der Data Mining-Verfahren unter Bush ein Großteil der Klagen verhindert.
In den wenigen verbliebenen Fällen berief sich die US-Regierung dann auf ihr Recht auf Geheimhaltung ihrer Sicherheitsmaßnahmen. Womit eine Fortsetzung der Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls aussichtslos erscheint. Denn solange die Regierung - auch unter Barack Obama - nicht eingesteht, welche Verfahren genau zum Einsatz kamen, kann auch nicht dagegen geklagt werden. Die vagen Vorgaben der Richter des Supreme Court stärken damit nur eingeschränkt vor der staatlichen Informationsgier.
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