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In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Interessant: Das norwegische Datenschutzbüro hat mit einer aktuellen Entscheidung die Nutzung der Google Apps durch Behörden und Unternehmen verboten. Das heißt, die Datenschützer haben die Nutzung für strafbar erklärt. Allerdings stellt sich ähnlich wie in Schleswig-Holstein die Frage, inwieweit die Einschätzungen der Datenschützer von anderen Behörden oder Unternehmen für bare Münze genommen werden.

Die Datenschützer erklären ihre Entscheidung jedenfalls mit EU-Recht, obwohl Norwegen kein Vollmitglied der EU ist. Doch Norwegen ist Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum und als solches an die Richtlinien und Staatsverträge der EU-Kommission gebunden. Damit also auch an das Safe Harbor-Abkommen zwischen den USA und Europa. Weil sich aber die USA mit dem PATRIOT Act großzügige Rechte für die Ermittlung gegen Terroristen eingeräumt haben und auf die Vorschriften zum Datenschutz wenig geben, hält man in Norwegen das Safe Harbor-Abkommen für Makulatur.

Eine Einschätzung, zu der man beispielsweise auch in Deutschland schon gekommen ist (vgl. Wikipedia). Doch den US-Unternehmen dient die Teilnahme an diesem Verfahren immer noch als Beleg für den eigenen, angeblich verantwortungsbewussten Umgang mit Daten. Dem schenkt man in der EU noch halbherzig Glauben, denn sonst würde der Datenaustausch mit den USA ganz ohne rechtliche Grundlage erfolgen.

Doch auf solche Scheinrealitäten wollen sich die Datenschützer Norwegens offenbar nicht einlassen und erklären es wegen der ungesetzlichen Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden für rechtswidrig, Daten in Googles Cloud abzulegen.

Wobei es wie gesagt von entscheidender Bedeutung sein wird, ob man in Norwegen die Datenschützer für voll nimmt, oder sie wie in Schleswig-Holstein nach Gutsherrenart als eine Art vermeidbare Unbequemlichkeit zur Kenntnis nimmt.



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