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Zur Zeit prüft ein US-Gericht im kalifornischen San Jose, ob eine Sammelklage gegen Adobe, Apple, Google, Intel, Intuit und Pixar Bestand haben darf. Die beklagten Unternehmen beantragen eine Abweisung der Zivilklage. Doch Mails, die am ersten Verhandlungstag am Freitag vorgelegt wurden, bestätigen eher die Vorwürfe der Kläger:

Die beklagten Firmen hatten demnach auf höchstem Niveau Kenntnis von Absprachen, die ein gegenseitiges Abwerben von Mitarbeitern verhindern sollten. Selbst Apples verstorbener Chef Steve Jobs bat Google-Chef Eric Schmidt in einem solchen Fall um ein Eingreifen. Ein Wunsch, dem Schmidt sofort eifrigst nachgekommen sein soll, denn der Google-Chef ließ es sogar zu, dass der zuständige HR-Mitarbeiter gefeuert wurde.

Dass ein solcher Verzicht auf die Jagd nach Talenten im Gehege befreundeter Firmen zu beobachten war, steht nach den bisher bekannt gewordenen Fällen so gut wie außer Frage. Ein kartellrechtliches Verfahren gegen die Firmen wurde im vergangenen Jahr eingestellt, nachdem sich die Beklagten im Rahmen einer Schlichtung bereit erklärt haben, künftig von solchen Absprachen abzusehen.

Die jetzt anhängige Klage mehrerer Mitarbeiter, die wegen entgangener Chancen auf Schadensersatz klagen, muss allerdings etwas handfester untermauert sein. Die beklagten Unternehmen behaupten jedenfalls, es sei hier bestenfalls um bilaterale geschäftliche Arrangements gegangen, die womöglich nur Einzelfälle betrafen. Nicht aber um umfassende konspirative Absprachen.

Doch ihr Antrag auf Klageabweisung wurde am Freitag abgelehnt. Und das wohl auch, weil die vorgetragenen Mails eine etwas umfangreichere Absprache vermuten lassen. So wird in der Mail eines Adobe-Personalmitarbeiters aus dem Jahr 2005 eine Absprache zwischen "Bruce und Steve Jobs" erwähnt, wonach Adobe keine Apple-Mitarbeiter abwirbt. Es handelt sich dabei um eine Mail, die der damalige Adobe-Chef Bruce Chizen höchstselbst an Jobs weiterleitete und erklärte, dass Adobe von einem konkreten Abwerbeversuch Abstand nimmt.

Auch der eingangs erwähnte Mail-Austausch zwischen Jobs und Schmidt könnte als Beleg für eine stehende Regelung gedeutet werden. Warum sonst sollte Schmidt eine Abwerbung verhindern und einen eigenen Mitarbeiter wegen eines Abwerbeversuchs feuern? Schließlich wäre es die Aufgabe eines guten HR-Mitarbeiters, der Konkurrenz die besten Mitarbeiter wegzuschnappen.

Wobei im Fall Jobs noch hinzukommt, dass dieser wohl selbst solche Vorschläge an andere Firmen herantrug und von der Rechtswidrigkeit der Absprachen wusste. Von Palms Chef wurde Jobs in dieser Hinsicht jedenfalls eindeutig belehrt: "Ihr Vorschlag eines Abkommens, wonach ungeachtet der individuellen Wünsche keines unserer Unternehmen Mitarbeiter des anderen einstellt, ist nicht nur falsch, sondern wahrscheinlich auch illegal". Es ist nicht bekannt, ob diese Zurechtweisung bei Jobs Wirkung zeigte.



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