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Über den Rechtsstreit der (deutschen) Musikindustrie gegen den Heise-Verlag hat nun auch das Bundesverfassungsericht beraten und die Entscheidung aus Karlsruhe bestätigt das zuvor vom Bundesgerichtshof getroffene Urteil. Die Verfassungsbeschwerde wird folgerichtig nicht angenommen. Im Zusammenhang mit der Berichterstattung ist es rechtlich vertretbar, auch Links auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte zu setzen. Das Bundesverfassungsgericht führt dazu noch ergänzend aus, dass ein Link nicht gleich als ein Zueigenmachen einer Meinung gewertet werden kann. Schon das alleine rechtfertigt die zusätzliche Bewertung aus Karlsruhe vollauf.

Bei Heise freut man sich in angemessen distanzierter Form über das letzte Scheitern der Kläger, während man bei der tageszeitung über "freie Links für freie Bürger" jubelt. Dem ist im Grunde nur wenig hinzufügen, denn sogar die Musikindustrie hat in anderen anhängigen Fällen - wie beispielsweise gegen intern.de - nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Zeichen der Zeit erkannt und die noch anhängigen Klagen zurückgezogen.

Viele dürften es nicht mehr gewesen sein und das verdient bei dieser Gelegenheit vielleicht Erwähnung: In keinem Medium wurde berichtet, wie viele deutsche Internet-Nutzer im Auftrag der teilweise fast zehn deutschen Musik-Labels abgemahnt wurden, weil sie damals (im Jahr 2005 und zuvor) Links auf die Slysoft-Website gesetzt hatten. Ob diese Links im Sinne einer Zueigenmachung zu werten waren, oder nicht, die Anwaltskanzlei der Kläger verlangte oft mehrere tausend Euro von den Betroffenen - und bekam dieses Geld auch in vermutlich den meisten Fällen.

Obwohl den Anwälte dieses Geld nach den Entscheidungen von zwei der höchsten deutschen Gerichte gar nicht zustand. Wenn schon, hätten ihre Auftraggeber dafür aufkommen müssen. Auch die Richter in München haben nach den Urteilen von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht falsche Entscheidungen getroffen. Hätten die Richter das nicht erkennen können? Werden sie heute in ähnlichen Fällen immer die richtigen Entscheidungen treffen? Man weiß es nicht.

Im Fall der Klage gegen intern.de jedenfalls ging es nicht um einen Link auf die Firma Slysoft, sondern gleich um mehrere Links beziehungsweise Verweise. Im fraglichen Text wurde nach der ersten Entscheidung aus München die Frage gestellt, ob man denn nun zwischen verschiedenen Formen des Links unterscheiden muss und ob ein Link auf beispielsweise eine Google-Suche nach "Slysoft" rechtlich zulässig ist, während es ein direkter Link nicht ist.

Die Inhalte von Slysoft wurden hier also von intern.de nicht zu eigen gemacht. Es wurde die für Webprofis wichtige Frage behandelt, welche Links in den Augen Münchner Richter rechtswidrig sind und welche nicht. Die Inhalte von Slysoft waren intern.de und vermutlich auch den Lesern vollkommen egal.

Doch schon vor dem Amtsgericht in München konnte man erleben, wie bayerische Richter das Thema angehen. Als Teil der Berichterstattung wollte man den Link nicht anerkennen. Wohl aber war die Vorsitzende Richterin bereit, den aus dem Zusammenhang gerissenen Link mit einem Link auf Kinderpornos zu vergleichen. Denn irgendwo müsse ja eine Grenze gezogen werden, meinte die Richterin, die zuvor noch darüber gegiggelt hatte, dass sie ja glücklicherweise im Jahr 2005 noch keinen Compjuter zuhause hatte.

Der Klage gegen intern.de wurde stattgegegeben, das weitere Verfahren aber nach der Entscheidung des BGH abgeblasen. Zumindest ein Teil der entstandenen Kosten wurde erstattet. Abgemahnte dagegen, die den von der Musikindustrie angeheuerten Anwälten einen oftmals beträchtlichen Teil ihres verfügbaren Jahreseinkommens überlassen hatten, blieben auf der Zeche sitzen. Eine Möglichkeit, diese Ungerechtigkeit anzufechten,gibt es nicht.

Da ist es schwer, sich über die Urteile des BGH und jetzt nach sieben Jahren auch des Bundesverfassungsgerichtes so richtig zu freuen, denn vor diesen Urteilen gab es zumindest in München keine "freie Links für freie Bürger". Und wer weiß, wie oft ähnlich falsche Entscheidungen getroffen werden, bei denen sich kein großer Verlag findet, der .bereit ist, in die Rolle des Hannemann zu schlüpfen.



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