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Google, Facebook und mehrere andere US-Unternehmen müssen einer gerichtlichen Entscheidung Folge leisten und sich damit auch der Forderung vonseiten der indischen Regierung beugen. Das bedeutet, sie müssen konkrete Fälle gesetzeswidriger Inhalte von ihren indischen Websites entfernen.

Eine Entscheidung, die sich insbesondere gegen die Verbreitung beleidigender, rassistischer und religionsfeindlicher Informationen wendet. Doch zugleich eine Entscheidung, die nicht zu weit ab vom internationalen Konsens abweicht. Einige der in der Presse kursierenden Darstellungen haben möglicherweise die Entwicklung in Indien gravierender erscheinen lassen, als sie es tatsächlich ist. Dazu mag auch beigetragen haben, dass indische Politiker damit drohten, im Fall der fortgesetzten Zuwiderhandlung Internet-Sperren einzurichten, wie man sie von China kennt.

Doch im Grunde reduziert sich die Forderung an die Adresse der US-Unternehmen auf das, was sie aus Europa und teilweise auch aus den USA schon kennen: Werden gesetzeswidrige Inhalte zur Kenntnis gebracht, so müssen die Unternehmen diese Inhalte kurzfristig - hier innerhalb von 36 Stunden - entfernen. Sonst werden die US-Unternehmen selbst für die Inhalte verantwortlich gemacht.

Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist dabei auch eine Verschärfung der indischen Gesetze aus dem vergangenen Jahr. Google und Facebook hatten zunächst behauptet, es sei nicht möglich, eine Kontrolle über die bei ihnen eingestellten Inhalte auszuüben. Doch nach der Gerichtsentscheidung von gestern waren sie die ersten, die die Erfüllung der Forderungen bekanntgeben konnten.

Für zusätzliche Verärgerung beziehungsweise Irritationen hatte gesorgt, dass es auch um das Verbot blasphemischer Äußerungen ging, und dass unter anderem ein islamischer Mufti wegen des Verhaltens der Firmen Klage eingereicht hatte. Seine Website FatwaOnline wurde nun prompt von Hackern entstellt. Wie es dort vonseiten der Hacker heißt, ist es besser, die sozialen Netzwerke nicht anzupissen.

Google dagegen gibt sich in einer der ersten Stellungnahmen ganz entspannt und meint nur, die Entscheidung befinde sich voll im Einklang mit der seit langem gültigen Verhaltensregel Googles, gerichtlichen Entscheidungen Folge zu leisten.



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