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ReDigi, ein Ende vergangenen Jahres gestarteter Händler für "gebrauchte" MP3-Dateien darf vorerst weiter seinen Geschäften nachgehen. Ein Antrag des Klägers Capitol Records, dem Treiben per Einstweiliger Verfügung ein Ende zu bereiten, wurde vom Gericht abgewiesen.

Eine Begründung hat der Richter im denkbar knappen Text der Entscheidung zwar nicht genannt. Doch Ars technica vermutet, dass er vermutlich das Hauptargument des beklagten Unternehmens in Erwägung gezogen hat, die "first-sale doctrine" des US-Rechts (Wikipedia). Diese Doktrin schränkt das Urheberrecht ein und erlaubt den Verkauf von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, sofern die Kopien selbst legal zustande gekommen sind.

Doch das wird voraussichtlich der Knackpunkt des Gerichtsverfahrens, auf das der Fall auch nach dem abgewiesenen Antrag noch zusteuert: Sind die Kopien legal, die ReDigi beim Ankauf der Musik erstellt?

ReDigi behauptet, dass dem so ist und will dies durch folgendes Verfahren sicherstellen: Wer Musik an ReDigi verkaufen will, muss zunächst eine Software auf dem eigenen Rechner installieren, die alle dort zu findenden Musikstücke überprüft, ob sie bei iTunes oder bei ReDigi legal gekauft worden sind. Kopien von CDs werden nicht anerkannt.

Angaben über den technischen Ablauf der Überprüfung werden keine gemacht, doch es liegt auf der Hand, dass ReDigi die Dateien nach individuellen Watermarks überprüft, mit denen iTunes die verkauften MP3-Dateien markiert. MP3-Dateien von Amazon sollen zwar vereinzelt auch Watermarks enthalten, doch diese werden nicht individuell erstellt. Sie stammen vermutlich von den Labels selbst. Ein Punkt, der ansonsten darauf hinweist, dass Amazon den Musikverlagen nich so weit entgegengekommen ist, wie zuvor Apple.

Im Fall des Kaufs eines Musikstücks von iTunes kann ReDigi aber somit nachweisen, dass der ursprüngliche Kauf legal erfolgte, und dass der Verkäufer keine mit Watermark versehene Kopie mehr einbehält. Denn die ReDigi-Software löscht nach dem Kauf die vorhandene Kopie aus iTunes.

Der Gebrauchtmusikhändler argumentiert daher auch, dass bei der Übertragung gar keine Kopie erstellt wird. Denn nach dem Kauf ist die Kopie bei ReDigi "die einzige Kopie, die noch existiert". Eine in ihrer Logik sehr gewagt Aussage, doch der juristischen Forderung dürfte sie Genüge tun. Denn technische Kopien sind auch bei "normalen" Nutzung via iTunes unvermeidlich. Wie wollte man sonst die auf dem Desktop von iTunes gespeicherte Musik auf dem iPod anhören?

Eine Schlussfolgerung, die aber sowohl dem Kläger Capitol als auch den anderen Mitgliedern des Musikverbands RIAA noch nicht einleuchtet. Vielleicht sollten sie in Anlehnung an eine bekannte Weisheit sich das Folgende vergegenwärtigen: "Was die Intelligenz betrifft, so gibt es für vernünftige Musikhändler eine erfreuliche Nachricht: Gebraucht ist sie mehr wert".



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