suedtirolWellness- und Ski-Urlaub in einem Hotel in Südtirol?

Wir helfen Ihnen bei der Hotelsuche!

Wenn Sie sich von der Hektik des Berufsalltages befreien wollen, finden Sie in Hotels in Südtirol den idealen Ausgleich für Körper, Geist und Seele.

 

Apple hat nach Berichten von US-Medien eine Einstweilige Verfügung gegen den Kontrahenten Samsung beantragt. Der Antrag vor einem kalifornischen Gericht richtet sich gegen das Samsung Galaxy Nexus und damit auch gegen Google. Denn das Nexus benutzt Googles "stock Android", also die von Google entwickelte Original-Version des Betriebssystems (in der Version 4) ohne Ergänzungen oder Veränderungen durch den OEM-Hersteller (Samsung).

Auch die in der Klage beanstandeten Patente berühren damit Googles Android. Das allerdings ist auch schon Teil der Darstellung von Florian Müller aus München, der mit seinem FOSSPatent-Blog inzwischen als Ein-Mann-Nachrichtenagentur für alle Verfahren im großen Patentkrieg zwischen Apple und Google bezeichnet werden kann.

Eine Durchsicht der US-Berichterstattung zur aktuellen Klage macht deutlich, dass ein Großteil der Berichte auf ihn zurückgehen und teilweise (z.B. Forbes) seinen Bericht Wort für Wort übernehmen. Man kann es sich also sparen, die US-Berichte zu bemühen und sich gleich Müllers Postings als Quelle nutzen. Zumal es gerade im aktuellen Fall praktisch keine anderen Informationen als die des (ehemaligen?) Aktivisten gegen Software-Patente gibt.

Ein Punkt, den man im Hinterkopf behalten sollte, denn Müllers Darstellungen prägen die gesamte Berichterstattung über den Patentstreit ungemein. Wenn er die vier von Apple aktuell bemängelten Patente als "die vier Reiter der Apokalypse" nennt, dann tun das die US-Medien in ihrer Mehrheit auch. Und wenn praktische alle Berichte das "Data Tapping Patent" als eines der verletzten Patente auflisten, dann soltten sie eigentlich dazu angeben, dass Müller dieses Wort keiert hat.

Womit die Glaubwürdigkeit und vor allem die Kenntnisse des Patent-Experten keineswegs in Zweifel gezogen werden sollten. Doch als gewissermaßen wichtigste Quelle der Berichterstattung ist es notwendig, auch nach seiner eigenen, persönlichen Agenda zu fragen. Und wenn sie nur darin bestehen sollte, den sonst eher trockenen Patentstreitigkeiten etwas Würze zu verleihen, um sich und seine Beratertätigkeit damit aufzuwerten. Das jedenfalls gelingt ihm sehr gut, auch bei dem neuen Anlauf Apples gegen Samsung/Google vor einem US-Gericht.

Das Tapping Patent hält Müller für einen todsicheren Treffer Apples, denn dieses Patent wurde bereits von der US-Behörde ITC im Verfahren Apple gegen HTC als verletzt angesehen und diese Entscheidung dient als Grundlage zum Verbot des Imports von HTC-Geräten, die dieses Patent verletzen. Das in dem Verfahren beschriebene Patent versteht verkürzt gesagt darin, dass strukturierte Daten (z.B. Mail-Adressen, Telefonnummern) in Dokumenten erkannt, markiert und mit anderen Anwendungen verbunden werden.

Nun ist dieses Patent nach Darstellung Müllers aber Teil des stock Android. Und zwar auch noch heute, obwohl die ITC-Entscheidung eigentlich geklärt hat, dass Apple für dieses Verfahren ein Schutzrecht genießt. Google hätte darauf verzichten können, dieses Feature in der eigenen Android-Version zu belassen. Doch das hätte man als Eingeständnis eines Rechtsbruchs werten können.

Auch bei den drei weiteren Rechtsbrüchen, die Apple beklagt, geht es rein um technische Patente und nicht etwa um den Gebrauchsmusterschutz oder ähnliche, "weiche" Schutzbereiche. Eines der Patente ist beispielsweise eine neuere Fassung des "Slide to Unlock" Patents, mit dem die Displays von geräten aus dem Ruhezustand aktiviert werden werden können.

Dieses wie auch die beiden noch verbleibenden Patente neben dem Tapping Patent sind offenbar erst in der jüngsten Vergangenheit zugewiesen worden. Es handelt sich dabei zwar nicht um neue Verfahren oder Patente – das Unlocking-Patent wurde auch schon in anderen Verfahren angeführt. Doch Apple hat neue Versionen dieser Patente beantragt, um sie hieb- und stichfest gegen rechtliche Angriffe zu machen.

Ob das gelingt, wird sich zeigen. Doch in dieser Hinsicht ist Müller eher zurückhaltend. Er hält es für eine Frage "von Monaten", bis es zu einer Entscheidung kommt. Für ein Eilverfahren ein beträchtlicher Zeitraum.



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.

am häufigsten aufgerufen...