Preispiraten 6.5 - der intelligente Preisvergleich!
Noch bequemer geht es nicht: Suchen Sie nach Online-Auktionen in 18 Ländern. Wir erinnern Sie per Mail oder SMS, wenn der Hammer fällt. Für den perfekten Preisvergleich suchen die Piraten zusätzlich in über 10.000 Shops nach den günstigsten Angeboten. Mit Google Maps zeigen Ihnen die Piraten, wo ihr Schnäppchen zum Verkauf steht. Dazu gibt es Testberichte und weitere Hilfen. Auch für Ihre nächste Urlaubsreise!
Testen Sie selbst auf preispiraten.de ! Selbstverständlich kostenlos.
16. Februar 2012
Posted in Internet News
Apple klagt nicht nur gegen Samsung und andere Hersteller von Android-Geräten, sondern auch gegen Kodak. Das Fotounternehmen befindet sich zur Zeit nach dem Zusammenbruch mitten im Insolvenz-Verfahren und wird kaum über die notwendigen Ressourcen verfügen, um sich gegen die Klage zur Wehr zu setzen. Doch Apple hält das Vorgehen wohl für angemessen, weil das Unternehmen angeblich von Kodak um das fragliche Patent gebracht wurde.
Die von Apple bisher zwar offiziell angekündigte, aber noch nicht beantragte Klage muss wohl im Zusammenhang gesehen werden. Apple und Research in Motion wurden im Spätjahr 2010 von Kodak aufgefordert, wegen des strittigen Patentes Lizenzzahlungen zu leisten. Die Beschwerde wurde auch vor die Internationale Handelskommission (ITC) gebracht. Weitere 30 Hersteller zahlten damals bereits Lizenzen an Kodak.
Doch Apple behauptet, in den 90er Jahren vor der Rückkehr von Steve Jobs gemeinsam mit Kodak Kameras (z.B. Apple QuickTake) entwickelt zu haben und einen Rechtsanspruch auf das Patent zu haben. Was Kodak wiederum bestreitet und was die ITC verworfen hat. Aber das Patent könnte im Rahmen der Abwicklung des Konkurses einen neuen Eigentümer finden.
Womit sich die Klage Apples als eine Art taktischer Schachzug darstellt. Denn eine anhängige Klage, die dem Insolvenzverwalter (einem US-Richter) zur Kenntnis gebracht wurde, könnte etwaige Kaufinteressenten abschrecken oder auch formal aus der Bahn werfen. Erst recht, wenn Apple wegen der Verletzung des Patentes Lizenforderungen einzuklagen droht. Auch wenn das Unternehmen (noch) gar nicht Eigentümer des Patentes ist.
| < Neuere | Ältere > |
|---|




