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22. Februar 2012
Posted in Internet News
MegaUpload-Gründer Kim Schmitz wurde von einem neuseeländischen Gericht im zweiten Anlauf auf freien Fuß gesetzt. Gegen Kaution und unter Auflagen. Er darf bis auf Weiteres nicht das Internet benutzen, muss seinen Hubschrauber stehen lassen und darf sich bei Ausflügen nicht weiter als 80km von seinem Anwesen entfernen, entschied das Gericht – "es sei denn, es handele sich um einen Notfall".
Bei seinem ersten Antrag auf Haftentlassung hatte das Gericht noch eine zu große Fluchtgefahr erkannt. Doch jetzt meinte der Richter, gebe es keine Hinweise mehr auf versteckte Vermögenswerte, die eine Flucht wahrscheinlicher machten. Es sei vielmehr zu erwarten, dass Schmitz nun Anlass habe, im Land zu bleiben und für sein nicht unbeträchtliches Vermögen zu kämpfen.
Außerdem verwies der Richter auf seine familiäre Situation: Schmitz ist verheiratet, hat drei Kinder und seine Frau ist schwanger. Die Familie bewohnt zur Zeit ein kleineres Gebäude auf dem Anwesen Schmitz', dessen Wert auf 4,3 Millionen (neuseeländische) Dollar geschätzt wird. Das Haupthaus im Wert von 30 Millionen Dollar bleibt beschlagnahmt. Das Anwesen ist gepachtet, weil Schmitz aufgrund eines negativ verlaufenen "good character" Tests die Immobilie nicht kaufen durfte.
Den Hinweis der Staatsanwältin, dass Schmitz bei seiner Verhaftung drei Ausweise mit verschiedenen Namen im Schlafzimmer aufbewahrte, um für die Flucht vorbereitet zu sein, ließ der Richter nicht gelten. Es gebe keinen Hinweis, dass die Pässe zu illegalen Zwecken genutzt worden seien. Auch andere Bedenken, etwa wegen mehrerer Bankkonten auf den Philippinen, auf denen kein Geld (mehr) war, stimmten den Richter nicht um.
Nun wird Schmitz also voraussichtlich bis zur Verhandlung über den Auslieferungsantrag der USA auf freiem Fuß bleiben. Diese Verhandlungen sollen voraussichtlich am 20. August beginnen und werden wahrscheinlich mehrere Wochen dauern. Vermutlich bis zu diesem Zeitpunkt darf Schmitz das Internet nicht benutzen, weil nach Meinung der Staatsanwältin die Gefahr besteht, dass der Beklagte dabei wieder straffällig wird.
Nicht unwahrscheinlich wäre allerdings auch, dass Schmitz ansonsten seine Privatfehde gegen diverse Verlage wieder aufnehmen würde. Dem Heise-Verlag in Hannover hatte Schmitz beispielsweise verbieten wollen, ihn als "vorbestraften deutschen Unternehmer" zu bezeichnen. Das stehe seinem Resozialisierungsinteresse entgegen, er habe sich seit damals nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Das Verfahren ist noch anhängig und es wird voraussichtlich in wenigen Tagen darüber entschieden.
Parallel dazu - und vermutlich wesentlich wichtiger im Hinblick auf die erwartete Klage in den USA – hatte Schmitz versucht, dem Verlag die Berichterstattung über ein Belohnungssystem bei MegaUpload zu untersagen. Bei diesem "Rewards Program" sollen besonders eifrige Uploader noch bis mindestens Juli 2011 eine Bezahlung von MegaUpload erhalten haben. Auf diese Behauptung stützen sich auch die US-Ankläger. Noch bevor es zur Verhaftung in Neuseeland kam, hatte Schmitz versucht, detaillierte Berichte bei Heise über dieses System zu verhindern und eine Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. Doch nach der Verhaftung kam es zur Einigung, weil beide Seiten den Fall für erledigt erklärten.
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